Flüchtlingsschutz

Unter Flüchtlingsanerkennung versteht man das Verfahren, in dem Personen, die in ihrem Heimatland aus Gründen der Rasse, der Religion, der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung mit Verfolgung rechnen und dort keinen Schutz erhalten (oder diesen aus ihrer Sicht nicht in Anspruch nehmen können), während sie sich in Japan aufhalten, die Anerkennung als Flüchtlinge beantragen. Die Immigration Services Agency (ISA, ehemals in der Umgangssprache oft „Einwanderungsbehörde / 入管“) prüft den Antrag; bei Anerkennung wird ein stabiler Aufenthaltstitel erteilt. Ergänzend dazu ist seit Dezember 2023 das Anerkennungsverfahren für Personen mit subsidiärem Schutz in Kraft, das unter anderem Schutzsuchende aus bewaffneten Konflikten (häufig umgangssprachlich „Konfliktflüchtlinge“) erfasst.

Zielgruppe der Flüchtlingsanerkennung

Grundsätzlich können folgende Personen Gegenstand der Flüchtlingsanerkennung sein.

  • Flüchtling im Sinne des Flüchtlingsabkommens: Personen, die mit hinreichend begründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt zu werden, sich außerhalb ihres Heimatstaates befinden und den Schutz dieses Staates nicht in Anspruch nehmen können oder wollen.
  • Person mit Anerkennung nach subsidiärem (ergänzendem) Schutz: Obwohl die sogenannten „fünf Gründe“ im Sinne des Flüchtlingsabkommens nicht vorliegen, besteht bei Rückkehr in das Herkunftsland ernsthafte Gefahr der Todesstrafe, der Folter oder sonstiger unmenschlicher Behandlung (u. a. viele sogenannte Konfliktflüchtlinge). Dieses Verfahren richtet sich an Personen, die aus anderen Gründen als denen des Flüchtlingsabkommens Schutz benötigen.

Ablauf des Antrags und Aufenthaltstitel während des Verfahrens

Anträge auf Flüchtlingsanerkennung bzw. auf Anerkennung als Person mit subsidiärem Schutz stellen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen regionalen Dienststelle der Immigration Services Agency (ISA). Neben dem Antragsformular reichen Sie in der Regel Nachweise dazu ein, dass Sie Flüchtling bzw. Person mit subsidiärem Schutz sind, und legen Reisepass, Reiseausweis oder vergleichbare Papiere vor. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Angaben in der Regel selbst belegen bzw. glaubhaft machen.

So lange Ihr Antrag geprüft wird und bis über ihn entschieden ist, gelten hinsichtlich des Aufenthalts im Wesentlichen Folgendes.

  • Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel (z. B. unerlaubter Aufenthalt): Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine vorläufige Aufenthaltsgestattung (kari zairyū) erteilt werden; in der Regel ist für sechs Monate die Vollstreckung des Abschiebungsverfahrens ausgesetzt, und Sie dürfen sich rechtssicher aufhalten. Die Frist ist auf Antrag verlängerbar.
  • Personen, die bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen: In manchen Fällen kann der Aufenthaltstitel in „Designierte Aktivität (sechs Monate)“ (tokutei katsudō) geändert werden. Sollte das Verfahren länger dauern, ist eine Verlängerung erforderlich.

※ Durch die Novelle des Einwanderungskontroll- und Anerkennungsgesetzes (IIR) 2024 kann für die dritte und weitere Flüchtlingsanerkennungsanträge die Vollstreckung der Abschiebung in bestimmten Fällen nicht mehr ausgesetzt werden.

Aufenthaltstitel bei Anerkennung

Flüchtlingen bzw. Personen mit Anerkennung nach subsidiärem Schutz wird in der Regel der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt (jap. 定住者, teijūsha) erteilt. In humanitären Einzelfällen kann Daueraufenthalt gleichfalls gewährt werden. Beide Status bieten in Japan die Grundlage für ein stabiles Leben und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die wichtigsten Vorteile der Flüchtlingsanerkennung

Die Anerkennung als Flüchtling bringt unter anderem folgende Vorteile mit sich.

① Erleichterung der Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Daueraufenthaltsgenehmigung setzt in der Regel voraus, dass Sie „über Vermögen oder Fähigkeiten verfügen, die einen eigenständigen Lebensunterhalt gewährleisten“. Anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Anerkennung nach subsidiärem Schutz können die Daueraufenthaltsgenehmigung unter Umständen auch dann erhalten, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, und zwar im Ermessen des Justizministers.

② Ausstellung eines Flüchtlings-Reisedokuments

Flüchtlinge führen häufig keinen nationalen Reisepass mit; stattdessen wird ein sogenanntes Flüchtlings-Reisedokument (nanmin ryokō shōmeisho) ausgestellt. Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Sie es für wiederholte Aus- und Wiedereinreisen nutzen. Personen mit Anerkennung nach subsidiärem Schutz erhalten kein Flüchtlings-Reisedokument; für Reisen ins Ausland und zurück gilt die Wiedereinreisegenehmigung (sai nyūkoku kyoka).

③ Rechte aus dem Flüchtlingsabkommen

Es besteht unter anderem die Möglichkeit, in der sozialen Sicherheit Leistungen in Anspruch zu nehmen, die denjenigen der japanischen Staatsangehörigen vergleichbar sind, etwa bei der Nationalrente, dem Kindergeld bzw. den Familienbeihilfen und Wohlfahrtleistungen (jeweils nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen).

Was ist das Anerkennungsverfahren für Personen mit subsidiärem (ergänzendem) Schutz?

Japan schützt auf Grundlage des Flüchtlingsabkommens Personen, die aus den fünf genannten Gründen (Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, politische Meinung) mit Verfolgung rechnen, als Flüchtlinge. Andererseits gibt es Personen, die unter diese fünf Gründe nicht fallen, bei Rückkehr in das Heimatland aber Gefahr für Leib und Leben, Folter, unmenschliche Behandlung oder wahllose Gewalt, etwa in bewaffneten Konflikten, riskieren (u. a. sogenannte Konfliktflüchtlinge).

Um solche Fälle – „kein Flüchtling im Sinne des Abkommens, dennoch dringend schutzwürdig“ – planbar zu erfassen, ist am 1. Dezember 2023 das Anerkennungsverfahren für Personen mit subsidiärem Schutz in Kraft getreten. Es ergänzt den Abkommensschutz; bei Anerkennung folgt in der Regel der Aufenthaltstitel Daueraufenthalt (定住者), womit sich in Japan Stabilität für Leben und Arbeit eröffnet.

Schwerpunkte des subsidiären Schutzes

  • Die „fünf Verfolgungsgründe“ des Flüchtlingsabkommens liegen nicht vor, gleichwohl würde die Abschiebung nach völkerrechtlichen Menschenrechtsstandards (u. a. Antifolterkonvention, Zivilpakt) eine schwerwiegende Gefahr für die Betroffenen bedeuten; diese Personen werden geschützt.
  • Die Entscheidung folgt keinem bloßen Ermessen aus „Menschlichkeit“ im weiten Sinn, sondern einem an das Gesetz gebundenen Verfahren mit Prüfung und förmlicher Anerkennung.
  • Nach Anerkennung stehen den Betroffenen in vielen Bereichen vergleichbare Lebensgrundlagen zu wie anerkannten Flüchtlingen: Daueraufenthalt (定住者), erleichterter Zugang zur Daueraufenthaltsgenehmigung und Möglichkeit der Teilnahme an Integrations- bzw. Ansiedlungsprogrammen.

Vergleich: Flüchtlingsanerkennung und subsidiärer (ergänzender) Schutz

Beide Verfahren dienen dazu, Personen zu schützen, für die eine Rückkehr in die Heimat mit erheblichen Gefahren verbunden wäre. Die Unterschiede fassen wir in der folgenden Tabelle zusammen.

Vergleichspunkt Flüchtlingsanerkennung Anerkennung als Person mit subsidiärem Schutz
Grund des Schutzes Befürchtete Verfolgung aus mindestens einem der fünf Gründe: Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politische Meinung Gefahr für Leben, Folter, unmenschliche Behandlung, wahllose Gewalt u. a. (z. B. sogenannte Konfliktflüchtlinge), obwohl die fünf Abkommensgründe nicht vorliegen
Rechtsgrundlage Flüchtlingsabkommen und Protokoll über die Rechtsstellung von Flüchtlingen Anerkennungsverfahren nach subsidiärem Schutz in der IIR (seit Dezember 2023)
Aufenthaltstitel nach Anerkennung in der Regel Daueraufenthalt (定住者) in der Regel Daueraufenthalt (定住者), entsprechend dem Status von Flüchtlingen
Daueraufenthaltsgenehmigung Ermöglichung auch dann, wenn „Vermögen oder Fähigkeiten zum eigenständigen Lebensunterhalt“ fehlen, im Ermessen des Ministers gleichartige erleichterte Voraussetzungen
Abreise und Wiedereinreise Ausstellung eines Flüchtlings-Reisedokuments möglich kein Flüchtlings-Reisedokument; stattdessen Wiedereinreisegenehmigung (sai nyūkoku kyoka) für Abreise und Rückkehr
Programm zur dauerhaften Ansiedlung Teilnahme unter Umständen möglich Bei Wunsch unter Umständen ebenfalls möglich
Antrag und Prüfung Flüchtlingsanerkennungsantrag; Voraussetzungen für die vorläufige Aufenthaltsgestattung Anerkennungsantrag Person mit subsidiärem Schutz; Voraussetzungen der vorläufigen Aufenthaltsgestattung (ähnliches Verfahren wie bei Flüchtlingen)
Überprüfungsantrag (審査請求) innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids ebenfalls innerhalb von sieben Tagen

Kurz gesagt: Ob Flüchtlingsanerkennung oder Anerkennung nach subsidiärem Schutz in Betracht kommt, hängt davon ab, ob der Schutzbedarf in die fünf Flüchtlingsgründe des Abkommens fällt oder nicht. In beiden Fällen erteilt die Behörde in der Regel den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt (定住者) und legt damit die Grundlage für ein stabiles Leben in Japan.

Zu Personen mit Anerkennung nach subsidiärem Schutz

Personen mit Anerkennung nach subsidiärem Schutz erhalten in der Regel den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt (定住者) und können von erleichterten Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung sowie – wo zutreffend – von Integrations- bzw. Ansiedlungsangeboten profitieren, vergleichbar den anerkannten Flüchtlingen. Ein Flüchtlings-Reisedokument wird dagegen nicht ausgestellt; für Auslandsreisen benötigen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung.

Während der vorläufigen Aufenthaltsgestattung können Beschränkungen des Wohnsitzes und des Bewegungsradius sowie die Verpflichtung bestehen, Aufforderungen der Flüchtlingsermittlungsbeamten (難民調査官) zum Erscheinen nachzukommen. Nach Anerkennung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung als Person mit subsidiärem Schutz, die Sie bei weiteren behördlichen Verfahren vorlegen.

Offizielle und ergänzende Informationen (Links)