Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus (COE)


Certificate of Eligibility (COE) ist die Bescheinigung, die von den Regionalstellen der Einwanderungsbehörde (ISA) vor der Einreise ausgestellt wird. Sie dient dazu nachzuweisen, dass die in Japan beabsichtigte Tätigkeit wahrheitsgemäß ist und den Voraussetzungen eines Aufenthaltsstatus nach dem Einwanderungsgesetz entspricht (mit Ausnahme des Kurzzeitaufenthalts).
Wer eine COE vorlegt, kann bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat in der Regel innerhalb der Standardbearbeitungsfrist (5 Werktage ab dem Tag nach Antragseingang) mit der Visumerteilung rechnen – ohne Garantie für das Visum. Nach Erhalt der COE wird sie an den Antragsteller im Ausland gesendet; mit dieser Unterlage beantragt er das Visum. Bei Einreise nach Japan genügt in der Regel die Vorlage des Passes mit Visum für einen reibungslosen Ablauf an der Grenze.
Die COE bewirkt nicht, dass Visum oder Einreise automatisch bewilligt werden.
Für den Status Kurzzeitaufenthalt wird keine COE ausgestellt. Einzelheiten: ISA – Antrag auf Ausstellung der COE.
Antrag durch Antragsteller oder Bevollmächtigten
Wer den Antrag stellen darf, hängt vom Aufenthaltsstatus ab; grundsätzlich nur der Antragsteller selbst oder sein Bevollmächtigter. Ein zugelassener Antragsvertreter (Gyōseishoshi) kann das Verfahren übernehmen – Antragsteller oder Bevollmächtigter müssen sich zum Zeitpunkt des COE-Antrags in Japan aufhalten.
Bevollmächtigte sind in der Regel in Japan lebende Angehörige des Ausländers oder Mitarbeiter des japanischen Arbeitgebers. Bei Geschäftsführung / Management mit Neugründung kann auch der mit der Büroeinrichtung Beauftragte Bevollmächtigter sein.
Kurze Checkliste
- Heirat mit Ausländer – Ehepartner nach Japan holen: Ehepartner eines Japaners
- Indisches oder thailändisches Restaurant – Koch aus dem Ausland: Qualifizierte Facharbeit (Koch)
- Firma in Japan gründen und leiten: Geschäftsführung / Management
- Familie aus dem Ausland nach Japan holen: Familiäres Zusammenleben
- Mitarbeiter der Auslandsniederlassung nach Japan versetzen: Intra-Unternehmensentsendung
Visum-Vorabverfahren (ohne COE)
Neben dem COE-Verfahren gibt es ein Vorabverfahren über japanische Auslandsvertretungen; dies dauert oft sehr lange. Für alle Status außer Kurzzeitaufenthalt ist es in der Regel ratsam, zuerst die COE zu erhalten und anschließend das Visum zu beantragen.

