Ausländer, die kein Arbeitsvisum haben, können in Japan grundsätzlich nicht arbeiten, aberDurch die Erlangung einer Erlaubnis zur Ausübung anderer als der bisher gewährten Aufenthaltserlaubnis ist eine kurzfristige Erwerbstätigkeit (grundsätzlich 28 Stunden pro Woche) möglich.. Wenn Sie darüber hinaus einer Tätigkeit nachgehen möchten, die nicht durch Ihren Aufenthaltsstatus zulässig ist, müssen Sie auch eine Genehmigung für die Ausübung anderer Tätigkeiten als den nach Ihrem Aufenthaltsstatus erlaubten beantragen. Bewerben Sie sich wie gewohnt bei der EinwanderungsbehördeDie Ergebnisse liegen innerhalb von 2 Wochen bis 1 Monat nach Antragstellung vor.

Ich selbst habe während meines Auslandsstudiums in Großbritannien Teilzeit gearbeitet. Es gab eine Begrenzung auf 20 Stunden pro Woche. Mit dem Einkommen konnte ich meinen Lebensstil finanzieren, was hilfreich war, und ich habe durch die Arbeit viel gelernt und auch mehr Freunde gefunden. In unserem Büro kümmern wir uns um die Verfahren zur Beantragung einer Erlaubnis zur Ausübung anderer Tätigkeiten als den, die im Rahmen des in Ihrem Namen gewährten Aufenthaltsstatus zulässig sind. Nehmen Sie daher gerne Kontakt mit uns auf. AnfrageBitte