Visum für den Familienaufenthalt ist ein Visum, das unterhaltsberechtigte Ehegatten und Kinder ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Japan erhalten, um in Japan zu leben. Auch Eltern und Geschwister können dieses Visum erhalten.

Visum für den Familienaufenthalt Bedingungen für den Erhalt

Personen mit Aufenthaltsstatus wie Professor, Kunst, Religion, Journalismus, Investition/Management, Recht/Buchhaltung, medizinische Versorgung, Forschung, Bildung, Technologie, Geisteswissenschaften/internationale Arbeit, innerbetrieblicher Transfer, Unterhaltung, Qualifikation, kulturelle Aktivitäten, Studium im Ausland usw. Der Antragsteller muss ein Ehepartner oder ein Kind sein.

  • Ehepartner: Muss verheiratet sein; geschiedene oder Lebenspartner zählen nicht dazu.
  • Kinder: Umfasst eheliche Kinder, adoptierte Kinder und anerkannte uneheliche Kinder.

Aufenthaltsdauer

5 Jahre, 4 Jahre, 3 Monate, 4 Jahre, 3 Jahre, 3 Monate, 3 Jahre, 2 Jahre, 3 Monate, 2 Jahre, 1 Jahr, 3 Monate, 1 Jahr, 6 Monate oder 3 Monate.