
J-Find (Future Creation Human Resource) gilt seit April 2023. Wer eine führende ausländische Hochschule absolviert hat, kann für eine Jobsuche oder Gründungsvorbereitung in Japan den Status „Besondere Tätigkeit (Future Creation Human Resource)“ erhalten und sich bis zu zwei Jahre aufhalten. Anders als beim Startup-Visum ist keine anerkannte Zwischenorganisation nötig; der Antrag geht direkt an die Einwanderungsbehörde.
Einzelheiten finden Sie bei der Immigration Services Agency – J-Find und in der Kurzübersicht (PDF, japanisch).
Drei Voraussetzungen für J-Find (alle erforderlich)
Für den Status „Besondere Tätigkeit (Future Creation Human Resource)“ müssen die folgenden Punkte (1) bis (3) sämtlich erfüllt sein.
| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| (1) Zielhochschule | Sie haben eine Hochschule abgeschlossen bzw. ein Hochschulstudium beendet, das in mindestens zwei der folgenden drei Weltrankings unter den besten 100 geführt wird, und einen akademischen Grad ab Bachelor (oder einen berufsbezogenen Master) erworben. • QS World University Rankings • THE World University Rankings • Academic Ranking of World Universities (Shanghai-Ranking) ※ Die Liste der Hochschulen finden Sie im PDF des Justizministeriums „Universitäten im Rahmen von J-Find“ (Stand: Januar 2026, japanische Ära Reiwa 8). Prüfen Sie zur Antragstellung stets auch die aktuellen Rankings. |
| (2) Zeit seit Abschluss | Seit dem Tag der Verleihung des Grades nach Abschluss der Zielhochschule sind höchstens fünf Jahre vergangen. |
| (3) Lebensunterhalt | Zum Zeitpunkt des Antrags verfügen Sie über Guthaben auf Konten in Höhe von mindestens 200.000 Yen (in Yen umgerechnet) zur Deckung des anfänglichen Lebensunterhalts. |

Was Sie mit J-Find tun dürfen · Aufenthaltsdauer
- Jobsuche: Bewerbung bei Unternehmen und Organisationen in Japan
- Gründungsvorbereitung: Vorbereitung einer Unternehmensgründung in Japan
- Aufenthaltsdauer: in der Regel ein Jahr; durch Verlängerung bis zu zwei Jahre möglich
- Ehepartner und Kinder können unter dem Status „Besondere Tätigkeit (Angehörige eines J-Find-Inhabers)“ mitreisen (Einzelheiten und Verfahren siehe ISA)
Es gibt keine regionale Beschränkung: Sie dürfen überall in Japan leben, solange Sie Jobsuche oder Gründungsvorbereitung betreiben. Mit einer Genehmigung für Tätigkeiten außerhalb des zugelassenen Aufenthaltszwecks kann unter Umständen auch Erwerbstätigkeit (Nebenjob, Praktikum u. a.) erlaubt sein – erkundigen Sie sich bei der Einwanderungsbehörde.
Antragsarten
Je nach Situation stellen Sie einen der folgenden Anträge:
- Antrag auf Bescheinigung der Berechtigung zum Aufenthalt (COE): wenn Sie aus dem Ausland neu unter diesem Status nach Japan einreisen
- Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus: wenn Sie sich bereits mit einem anderen Status in Japan aufhalten und auf J-Find wechseln (bei Vorliegen der Voraussetzungen zeitnah beantragen)
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts: wenn Sie bereits „Besondere Tätigkeit (Future Creation Human Resource)“ innehaben und die Tätigkeit fortsetzen
Erforderliche Unterlagen und Formulare hängen von der Antragsart ab. Üblicherweise gehören dazu u. a. ein Aufenthaltsplan, ein Lebenslauf, Nachweise über den Abschluss (Abschlusszeugnis u. a.) und Belege über Kontoguthaben. Aktuelle Listen finden Sie auf der J-Find-Seite der ISA.
J-Find, Startup-Visum und Geschäftsführung / Management (Kurzvergleich)
Kurzüberblick für alle, die in Japan arbeiten oder gründen möchten:
| Kriterium | J-Find | Startup-Visum | Geschäftsführung / Management |
|---|---|---|---|
| Zweck | Jobsuche oder Gründungsvorbereitung | Gründungsvorbereitung (Neugründung) | Leitung oder Verwaltung eines Unternehmens |
| Typische Zielgruppe | Abschluss an einer in mindestens zwei Rankings unter den Top-100 gelisteten Uni, höchstens fünf Jahre seit Abschluss, mindestens 200.000 Yen Guthaben | Gründungsvorbereitung in der Region einer anerkannten Organisation (ohne feste Studienanforderung) | Erfüllung der Zulassungskriterien für Büro, Personal, Kapital u. a. |
| Aufenthaltsdauer | Bis zu 2 Jahre | Bis zu 2 Jahre (u. a. halbjährliche Verlängerung) | 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr u. a. |
| Regionale Beschränkung | Nein | Ja (Region der anerkannten Organisation) | Nein |
| Ablauf | Direkt bei der Einwanderungsbehörde (keine Zwischenorganisation) | Plan bei anerkannter Organisation einreichen → Bescheinigung → Antrag bei der Behörde | Direkt bei der Einwanderungsbehörde |
Mehr zum Startup-Visum finden Sie auf unserer Seite Startup-Visum.
Für wen J-Find geeignet ist
- Abschluss an einer Hochschule, die in mindestens zwei der Rankings QS, THE und Shanghai unter den Top 100 steht
- Innerhalb von fünf Jahren nach dem Abschluss: Jobsuche in Japan
- Innerhalb von fünf Jahren: Gründungsvorbereitung ohne die regionale Bindung des Startup-Visums
- Zum Antragszeitpunkt mindestens 200.000 Yen verfügbares Guthaben
Offizielle Links und Unterlagen
- J-Find | Immigration Services Agency (japanisch)
- J-Skip und J-Find – Hinweise (japanisch)
- Kurzübersicht J-Find (PDF, japanisch)
- Liste der J-Find-Hochschulen (PDF, Stand Januar 2026)
- Outline J-Find (English) (PDF)
Fragen zu J-Find und Anträgen beantworten wir gern über unser Kontaktformular.

