
Was ist der Aufenthaltsstatus „Qualifizierte Facharbeit“?
Die Immigration Services Agency (ISA) fasst zulässige Tätigkeiten wie folgt zusammen:
Tätigkeiten auf Grundlage eines Vertrags mit einer Einrichtung in Japan (öffentlich oder privat), die spezialisierte, in der jeweiligen Branche eingeübte Fertigkeiten in einem besonderen industriellen Bereich erfordern.
Beispiele: Köche internationaler Küche, Sporttrainer, Luftfahrzeugführer, Bearbeiter von Edelmetallen u. a.
Aufenthaltsdauer: 5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate
Detaillierte Landeerlaubniskriterien: Justizministerium – PDF „Zulässige Tätigkeiten und Landeerlaubniskriterien“.
Überblick (Koch und andere Berufe)
Qualifizierte Facharbeit kommt u. a. für Köche chinesischer, französischer, indischer u. a. Küche, Patissiers für Dim Sum, Brot und Desserts, Bautechniker mit im Ausland typischen Methoden, Herstellung und Reparatur ausländischer Spezialprodukte, Bearbeitung von Edelsteinen, Edelmetallen und Pelzen, Tierdressur, Bohr- und Meeresgeologie für Öl und Geothermie, Verkehrspiloten, Sporttrainer und Sommeliers in Betracht. Die Vergütung muss mindestens dem entsprechen, was ein Japaner in vergleichbarer Tätigkeit erhalten würde.
Wir unterstützen bei Anträgen für ausländische Köche und andere Berufe dieses Status – Formulare, Begründungsschreiben und Vertretung gegenüber der ISA. Kontaktieren Sie uns gern.

