
Das J-Skip-System gilt seit April 2023. Neben dem bisherigen Punktesystem für hochqualifizierte Fachkräfte (ab 70 Punkten: Highly Skilled Professional) können Sie den Aufenthaltsstatus „Highly Skilled Professional“ ohne Punkteberechnung erhalten, wenn Abschluss, Berufserfahrung und Einkommen festgelegte Schwellen erreichen. Sie gelten dann als „besonders hochqualifizierte Fachkraft“ und profitieren von erweiterten Vergünstigungen.
Einzelheiten finden Sie bei der Immigration Services Agency (ISA) – J-Skip und in der Kurzübersicht (PDF, japanisch).
Drei Tätigkeitstypen und die J-Skip-Voraussetzungen
Zum Status „Highly Skilled Professional“ gibt es je nach Tätigkeit drei Typen. Die J-Skip-Kriterien sind typweise wie folgt (ohne Punktesystem).
| Tätigkeitstyp | Inhalt (Beispiele) | Voraussetzungen J-Skip |
|---|---|---|
| (1) Hochqualifizierte wissenschaftliche Tätigkeit (Highly Skilled Professional (i)) |
Forschung, Forschungsanleitung oder Lehre auf Grundlage eines Vertrags mit einer japanischen Einrichtung (Universitätsprofessoren, Forscher u. a.) | Eine der folgenden Alternativen: • Masterabschluss oder höher und Jahreseinkommen ab 20 Mio. Yen • Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung in der beabsichtigten Tätigkeit und Jahreseinkommen ab 20 Mio. Yen |
| (2) Hochqualifizierte fachliche und technische Tätigkeit (Highly Skilled Professional (ro)) |
Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten in Natur- oder Geisteswissenschaften erfordern (z. B. Ingenieure, internationale Rechtsanwälte) | Wie bei (1) • Master oder höher und Jahreseinkommen ab 20 Mio. Yen • oder mindestens 10 Jahre Berufserfahrung und Jahreseinkommen ab 20 Mio. Yen |
| (3) Hochqualifizierte Geschäftsführung und -verwaltung (Highly Skilled Professional (ha)) |
Leitung oder Verwaltung eines Unternehmens (z. B. Unternehmensleitung) | Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in Leitung oder Verwaltung und Jahreseinkommen ab 40 Mio. Yen |
Wichtigste Vergünstigungen für „besonders hochqualifizierte Fachkräfte“
Wer als besonders hochqualifizierte Fachkraft anerkannt ist, erhält u. a. auf der Rückseite der Aufenthaltskarte den Vermerk „besonders hochqualifizierte Fachkraft“ und kann Folgendes in Anspruch nehmen:
- Vorrangige Bearbeitung von Einreise- und Aufenthaltsverfahren
- Nutzung von Priority Lanes an großen Flughäfen u. a.
- Aufenthaltsdauer „5 Jahre“
- Unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigung von Haushaltshilfen (bei Haushaltseinkommen ab 30 Mio. Yen u. a. ohne weitere familiäre Härtefallvoraussetzungen bis zu zwei Personen)
- Erwerbstätigkeit des Ehepartners: auch ohne die sonst üblichen Werdegang-Voraussetzungen – einschließlich Tätigkeiten wie Professor, Kunst, Religion, Presse und qualifizierte Facharbeit – Erwerb über 28 Stunden pro Woche möglich
- Unter bestimmten Voraussetzungen Mitnahme der Eltern
- Erleichterte Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis: erforderliche Aufenthaltsdauer vor der Niederlassungserlaubnis 1 Jahr (bei normalem Highly Skilled Professional mit Punktesystem: ab 70 Punkten in der Regel 3 Jahre, ab 80 Punkten 1 Jahr; bei allgemeinen Erwerbsstatus oft 10 Jahre u. a.)
- Zulassung kombinierter Aufenthaltsaktivitäten
Beim Status „Highly Skilled Professional (2)“ (Wechsel nach mindestens einem Jahr Aufenthalt als Nr. 1 im J-Skip) wird die Aufenthaltsdauer unbefristet, und nahezu alle Erwerbstätigkeiten, die anderen Status entsprechen, sind möglich.
Vergleich: J-Skip, Highly Skilled Professional (Punkte) und allgemeine Erwerbsstatus
Die folgende Tabelle fasst die Unterschiede zwischen J-Skip, dem klassischen Highly Skilled Professional (ab 70 Punkten) und allgemeinen Erwerbsstatus (z. B. Technik/Geisteswissenschaften/internationale Dienste, Geschäftsführung) zusammen.
| Kriterium | J-Skip | Highly Skilled Professional (Punktesystem) | Allgemeine Erwerbsstatus |
|---|---|---|---|
| Anerkennungsgrundlage | Niveau von Abschluss, Berufserfahrung und Einkommen (ohne Punkte) | Mindestens 70 Punkte (Berechnung aus Abschluss, Erfahrung, Einkommen, Alter u. a.) | Je nach Status (Abschluss, Praxis, Tätigkeitsinhalt u. a.) |
| Aufenthaltsdauer (Status 1) | 5 Jahre | 5 Jahre | 6 Monate bis 5 Jahre (je nach Status) |
| Richtwert bis Niederlassungserlaubnis | 1 Jahr | Ab 70 Punkten in der Regel 3 Jahre, ab 80 Punkten 1 Jahr | Oft 10 Jahre u. a. (je nach Status) |
| Erwerb des Ehepartners | Auch ohne übliche Voraussetzungen über 28 Std./Woche möglich (breites Berufsspektrum) | In einem bestimmten Rahmen erwerbstätig | Bei „Familiäres Zusammenleben“ in der Regel kein Erwerb (Statuswechsel u. a. nötig) |
| Haushaltshilfe | Bei Haushaltseinkommen ab 30 Mio. Yen bis zu zwei Personen (ohne weitere familiäre Härtefallkriterien) | u. a. ab Haushaltseinkommen 10 Mio. Yen | Grundsätzlich nicht möglich |
| Einreise- und Aufenthaltsverfahren | Vorrangige Bearbeitung | Vorrangige Bearbeitung | Reguläre Bearbeitung |
| Status 2 (unbefristet, erweiterte Tätigkeiten) | Wechsel nach mindestens einem Jahr mit Status 1 möglich | Wechsel u. a. nach mindestens drei Jahren mit Status 1 möglich | Entfällt |
Ablauf des Antrags (Überblick)
- Neueinreise nach Japan: Die aufnehmende Einrichtung stellt den Antrag auf Bescheinigung der Berechtigung zum Aufenthalt (COE) für „Highly Skilled Professional (1)“ und beantragt darin die Anerkennung als „besonders hochqualifizierte Fachkraft“.
- Bereits in Japan: Mit dem Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus wird der Wechsel zu „Highly Skilled Professional (1)“ zusammen mit der J-Skip-Anerkennung beantragt.
- Erforderliche Unterlagen und Formulare unterscheiden sich je nach Tätigkeitstyp ((i)/(ro)/(ha)) und Antragsart. Aktuelle Listen finden Sie auf der J-Skip-Seite der ISA.
Offizielle Links und Unterlagen
- J-Skip | Immigration Services Agency (japanisch)
- Kurzübersicht J-Skip (PDF, japanisch)
- Hinweise zu J-Skip / J-Find (japanisch)
- Punktesystem für hochqualifizierte Fachkräfte (klassisch)
Fragen zu J-Skip und Anträgen beantworten wir gern über unser Kontaktformular.

