Visa und Aufenthaltsstatus zum Studium in Japan

Für das Ziel „in Japan lernen“ kommen vor allem drei Aufenthaltsstatus in Betracht. Sie unterscheiden sich in Zweck, Zielgruppe und Erwerbstätigkeit. Wählen Sie die für Ihr Vorhaben passende Kategorie.

Reguläres Studium an Universität, Graduiertenschule, Fachschule (senmon gakkō) oder Japanischschule. Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich unzulässig; mit Genehmigung für Nebentätigkeit (shikakugai katsudō) sind in der Regel bis zu 28 Stunden pro Woche möglich (in den Semesterferien bis zu 8 Stunden täglich). Die Aufenthaltsdauer richtet nach Einrichtung und Programm; bis zu etwa vier Jahre und drei Monate sind möglich.

Nicht entgeltliche wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit sowie Erforschung oder Erwerb spezifisch japanischer Kultur und Handwerk – etwa Teezeremonie, Ikebana, japanische Küche, klassischer Tanz oder hogaku. Keine bezahlte Tätigkeit. Aufenthaltsdauer: drei Jahre, ein Jahr, sechs Monate oder drei Monate.

Aufnahme bei japanischen Unternehmen oder Organisationen zum Erwerb von Technik, Fertigkeit und Wissen. Eigenständiges System neben Studium (Sprache/Wissenschaft) und technischer Praktikantenausbildung; die erworbenen Fähigkeiten sollen nach Rückkehr ins Ausland genutzt werden können. Üblich sind Aufenthalte von einem Jahr, sechs Monaten oder drei Monaten.