Für alle Aufenthaltsstatus außer Permanent Resident ist eine befristete Aufenthaltsdauer festgelegt. Soll unter dem gleichen Status weiter in Japan gelebt werden, ist ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer (zairyū kikan kōshin kyoka) erforderlich. Überblick: ISA – Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer.

Wann den Antrag stellen?

Der Antrag ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsberechtigung möglich. Er muss spätestens am letzten Gültigkeitstag gestellt sein (fällt dieser auf einen Schließtag der Behörde, gilt der nächste Öffnungstag). Nach Ablauf ohne rechtzeitigen Antrag droht Überziehung (irregulärer Aufenthalt). Wir empfehlen, zeitig zu beantragen.

Für zahlreiche Anträge und Meldungen steht die Online-Antragstellung zur Verfügung. Die Gebühren richten sich nach dem Tag der Antragsannahme. Bitte beachten Sie auch die Anpassung der Gebühren ab 1. April 2025 (ISA).

Die Heritage Kanzlei unterstützt Sie bei Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer – melden Sie sich gern.