
Was ist der Sonderaufenthalt?
Der Sonderaufenthalt (special permission to stay) richtet sich an ausländische Personen, die Gründe für ein Abschiebungsverfahren im Sinne von IIR Art. 24 erfüllen (etwa unerlaubte Einreise, irregulärer Aufenthalt, Entzug des Status u. a.). Der Justizminister kann in diesen Fällen ausnahmsweise einen weiteren Aufenthalt bewilligen (IIR Art. 50).
Grundsätzlich soll die Person Japan verlassen; es wird einzelbezogen geprüft, ob ein Aufenthalt ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Häufige Konstellationen: Ehe mit Japaner/in, Versorgung eines Kindes mit japanischer Staatsangehörigkeit, Ehe mit Permanent Resident, humanitäre Erwägungen u. a.
Typische Fälle des Art. 50 Abs. 1
- Es liegt eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung (permanent resident) vor.
- Die Person hatte früher die japanische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Japan.
- Aufenthalt in Japan unter Beherrschung Dritter infolge Menschenhandels o. Ä.
- Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit ergänzendem Schutz (complementary protection).
- Sonstige vom Justizminister als besonders geeignet erachtete Umstände.
Personen, die zu unbefristeter oder mehr als einjähriger Freiheitsstrafe verurteilt wurden, oder bestimmte schwere Abschiebungsgründe (Proviso zu Art. 50 Abs. 1) erfüllen, erhalten keinen Sonderaufenthalt, sofern keine „besonderen Umstände“ vorliegen – etwa wenn die Verweigerung humanitär unerträglich wäre (z. B. lebensnotwendige Behandlung in Japan).
Erwägungsgründe (Art. 50 Abs. 5)
Bei der Entscheidung werden u. a. berücksichtigt:
- Gründe für den gewünschten Aufenthalt
- Familie (Wohl minderjähriger Kinder, Beziehung zu Japanern oder Sonderdaueraufenthaltsberechtigten u. a.)
- Verhalten (Integration, Rechtstreue, Bezug zu kriminellen/antisozialen Strukturen)
- Hintergrund der Einreise
- Dauer des bisherigen Aufenthalts und rechtliche Stellung
- Tatbestand, der zur Abschiebung führt
- Humanitäre Erfordernisse
- innere und äußere Lage, Auswirkungen auf andere irregulär Aufenthaltsberechtigte u. a.
Die ISA veröffentlicht eine Leitlinie zum Sonderaufenthalt; wird die positive Gesamtbilanz als deutlich überwiegend angesehen, kann ein Sonderaufenthalt in Betracht kommen. Einzelheiten: MOJ / ISA.
Regelung für in Japan geborene Kinder (Stand der japanischen Behördenpolitik)
Nach der Richtlinie des Justizministers vom August 2023 (Reiwa 5) werden bei Personen, denen eine Abschiebungsanordnung zugestellt wurde und die bis zum 10. Juni 2024 (Inkrafttreten der IIR-Novelle, Reiwa 6) in Japan geboren wurden und Grund- oder weiterführende Schule in Japan besucht haben, einmalig Prüfungen angestrebt, den Familienverbund beim Sonderaufenthalt zu berücksichtigen. Ausnahmen bei schwerwiegenden negativen Umständen der Eltern (unerlaubte Einreise/Landung, schwere Fälschungen, Scheinehe, Drogen, Prostitution in schwerer Form, unbedingte Freiheitsstrafe über einem Jahr, mehrfache einschlägige Vorstrafen u. a.). Betroffene wurden regional durch ISA-Stellen informiert.
Antrag: Grundlagen
- Rechtsgrundlage
- IIR Art. 50
- Wer ist betroffen
- Ausländerinnen und Ausländer mit Abschiebungsgrund gemäß Art. 24
- Frist
- Von einem der folgenden Zeitpunkte bis zur Zustellung der Abschiebungsanordnung:
1. Unterbringung aufgrund Haftbefehls (einschließlich vorläufiger Freilassung)
2. Aufsicht ohne Unterbringung - Einreichung
-
1. Untergebracht aufgrund Haftbefehls
Wunsch äußern, Gespräch mit Grenzkontrolle u. a., dann Antrag.
2. Vorläufig freigelassen oder unter Aufsicht ohne Unterbringung
Bei der regionalen ISA-Stelle erscheinen, Gespräch, Antrag. Bei Alter unter 16 oder schwerer Krankheit: Vater, Mutter, Ehepartner, Kind oder Verwandte können antragen.
3. In Strafvollzug oder vergleichbarer Haft
Wunsch äußern, Gespräch mit Grenzkontrolle u. a., Antrag. - Gebühren
- Keine Behördengebühr
- Rechtsbehelf
- Kein formeller Widerspruch vorgesehen
Nach Zustellung der Abschiebungsanordnung ist ein Antrag auf Sonderaufenthalt in der Regel ausgeschlossen.
Unterlagen (Überblick)
Antragsformular
- Antrag auf Sonderaufenthalt – 1 Exemplar pro Person
Formular: PDF (ISA)
Belege (bei Zutreffen)
- Unbefristete Aufenthaltsbewilligung: Kopie der Aufenthaltskarte
- Frühere japanische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz: Auszug aus dem Familienregister / amtliche Nachweise zur Streichung
- Menschenhandel / Beherrschung durch Dritte: schriftliche Darlegung (freies Format)
- Flüchtling / ergänzender Schutz: Kopie der Anerkennungsurkunde
- Sonstige besondere Umstände: beweiskräftige Unterlagen
Übersetzungen: Fremdsprachige Dokumente sind in der Regel mit japanischer Übersetzung einzureichen. Ausnahmen können u. a. gelten für: (1) identische Dokumente wie früher bereits mit Übersetzung eingereicht, (2) allgemein englischsprachige Broschüren, (3) standardisierte englische Dokumente (Arbeitgeberbescheinigung, Abschluss, Handelsregisterauszug, Arbeitsvertrag u. Ä.), wenn keine besondere Fachprüfung nötig ist.
Offizielle Links (MOJ / ISA)
Bearbeitungsdauer (Orientierung)
Schnelle Fälle etwa 4–9 Monate; in schwierigen Konstellationen auch mehrere Jahre; häufig liegt die Größenordnung bei etwa einem Jahr.
① Beispiele: Bewilligung und Ablehnung (Ehepartner Japaner/in)
Bewilligt
- Aufenthalt in Japan 8 Jahre 9 Monate, irregulär 6 Jahre 11 Monate, Ehe mit Japaner etwa 4 Jahre 1 Monat – Bewilligung: Status Ehepartner eines Japaners (internationale Ehe), Dauer 1 Jahr.
- Aufenthalt 12 Jahre 1 Monat, irregulär 1 Jahr, Ehe etwa 1 Jahr, zwei minderjährige Kinder – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
- Aufenthalt 18 Jahre, unerlaubte Einreise 18 Jahre, Ehe mit Japaner 1 Jahr 11 Monate (kein gemeinsames Kind mit jetzigem Ehemann; Betreuung eines leiblichen Kindes mit japanischer Staatsangehörigkeit aus früherer Beziehung) – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
- Aufenthalt 3 Jahre 1 Monat, unerlaubte Einreise 3 Jahre 1 Monat, Ehe 1 Jahr 3 Monate, zwei minderjährige Kinder – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
- Aufenthalt 9 Jahre 4 Monate, irregulär 8 Jahre 11 Monate, Ehe 4 Jahre – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
Nicht bewilligt
- Aufenthalt 10 Jahre 5 Monate, unerlaubte Einreise 10 Jahre 5 Monate, Ehe 11 Monate, drei frühere Abschiebungsmaßnahmen.
- Aufenthalt 2 Jahre 10 Monate wegen Prostitution festgenommen, Ehe 1 Jahr 2 Monate, eine frühere Abschiebung, Zweifel an echter Ehe/gemeinsamer Haushaltsführung.
- Aufenthalt 7 Jahre 11 Monate, unerlaubte Einreise, Festnahme; Ehe 2 Monate; Verurteilung wegen IIR (unerlaubte Einreise) zu 2 Jahren mit Bewährung 4 Jahren, frühere Ausreiseanordnung; diesmalige Einreise als blinde Passage; Ehe während Untersuchungshaft geschlossen.
- Aufenthalt 11 Jahre 3 Monate, irregulärer Aufenthalt nach strafrechtlicher Festnahme etwa 2 Jahre 3 Monate; Verurteilung wegen schweren Raubes mit Körperverletzung zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
② Ehepartner mit regulärem ausländischen Status
Bewilligt
- Aufenthalt 9 Jahre 6 Monate, irregulär 9 Jahre 3 Monate, Ehe etwa 1 Jahr 3 Monate; Ehepartner Permanent Resident – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners (internationale Ehe), 1 Jahr.
- Aufenthalt 6 Jahre, irregulär 1 Jahr 4 Monate, Ehe 1 Jahr 11 Monate; Ehepartner Permanent Resident – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
- Aufenthalt 12 Jahre 9 Monate, irregulär 12 Jahre 9 Monate, Ehe 6 Monate; Ehepartner Sonderdaueraufenthalt (special permanent resident) – Bewilligung: Ehepartner eines Japaners, 1 Jahr.
- Aufenthalt 9 Jahre, irregulär 8 Jahre, Ehe 1 Jahr; Ehepartner und Kind Permanent Residents – Bewilligung: Status Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 9 Jahre, wegen Prostitution strafrechtlich verfolgt, Ehe 6 Jahre 1 Monat, zwei minderjährige Kinder; Antragsteller und Kinder Permanent Residents, Ehepartner Long-term resident – Bewilligung: Long-term resident, 1 Jahr.
Nicht bewilligt
- Aufenthalt 6 Jahre 8 Monate, irregulär 3 Jahre 4 Monate, Ehe 10 Monate – Zweifel an echter Partnerschaft.
- Aufenthalt 4 Jahre 6 Monate, irregulär 4 Jahre, Ehe 1 Monat – Ehe während Behördenunterbringung nach Aufdeckung geschlossen.
- Aufenthalt 4 Monate, irregulärer Aufenthalt bei Nebentätigkeit 1 Monat, Ehe 2 Monate – Zweifel an echter Partnerschaft.
- Aufenthalt 8 Jahre 2 Monate, irregulär 3 Jahre mit gefälschter Aufenthaltskarte, Ehe 8 Monate – Fälschung bei Aufdeckung.
- Aufenthalt 18 Jahre, irregulär 18 Jahre, strafrechtliche Verfolgung; Ehe 19 Jahre, zwei minderjährige Kinder; Schmuggel illegaler Drogen, unbedingte Freiheitsstrafe, eine frühere Abschiebung.
③ Ausländische Familien
Bewilligt
- Aufenthalt 21 Jahre 2 Monate, irregulär 8 Monate; Familie: Ehepartner irregulär (ca. 14 Jahre / 8 Monate), Kind irregulär (ca. 12 Jahre 11 Monate / 8 Monate), Kind 12 Jahre; alle zunächst Long-term resident; gemeinsame freiwillige Meldung; Mutter mit einer früheren Abschiebung.
- Aufenthalt 22 Jahre 3 Monate, irregulär 22 Jahre; Kind in Japan geboren, kein Status, 10 Jahre; Mutter und Kind melden sich; Vater bereits ausgereist.
- Aufenthalt 21 Jahre, irregulär 21 Jahre; Kind in Japan geboren, kein Status, 14 Jahre; Mutter und Kind melden sich; kein Kontakt zum Vater.
Nicht bewilligt
- Aufenthalt 14 Jahre 9 Monate, unerlaubte Einreise, Verstoß 14 Jahre 9 Monate; Ehepartner irregulär (ca. 10 Jahre 11 Monate / 10 Jahre 8 Monate); Kind in Japan geboren, kein Status, 1 Jahr; Familie meldet sich; beide Eltern mit je einer früheren Abschiebung.
- Aufenthalt 6 Jahre 11 Monate, unerlaubte Einreise, Verstoß 6 Jahre 11 Monate; Kind in Japan geboren, kein Status, 6 Jahre; Mutter und Kind; kein Kontakt zum Vater.
④ Sonstige Fälle
Bewilligt
- Aufenthalt 20 Jahre, irregulär 19 Jahre 7 Monate; Grund: Lebensmittelpunkt in Japan – Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 9 Jahre, irregulär 8 Jahre 9 Monate; Grund: Sorge und Erziehung eines Kindes mit japanischer Staatsangehörigkeit – Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 9 Jahre 3 Monate, irregulär 9 Monate; Grund: Sorge nach Schutz als Opfer häuslicher Gewalt durch Behörden – Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 4 Jahre 9 Monate, irregulär 3 Jahre 7 Monate; Sorge für japanisches Kind – Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 2 Monate, irregulär 2 Monate; Opfer Menschenhandels, Schutz durch Behörden, Unterstützung internationaler Organisation, frühzeitige Rückkehr gewünscht – besondere Tätigkeit, 1 Jahr.
- Aufenthalt 44 Jahre 10 Monate, irregulär 17 Jahre 4 Monate; als Kind eines Japaners in besetzten Okinawa geboren; Lebensmittelpunkt – Long-term resident, 1 Jahr.
- Aufenthalt 11 Jahre 1 Monat, unerlaubte Einreise, irregulär 11 Jahre 1 Monat; Kind wegen Vernachlässigung durch leibliche Mutter in Obhut; Vorbereitung der Übergabe an leiblichen Vater im Ausland – besondere Tätigkeit, 6 Monate.
Nicht bewilligt
- Aufenthalt 8 Jahre 3 Monate, irregulärer Aufenthalt bei unerlaubter Nebentätigkeit 10 Monate; Grund: Missionstätigkeit (Status „Religion“, aber hauptsächlich Transportarbeiten außerhalb des Status).
- Aufenthalt 8 Jahre 1 Monat, irregulär 2 Monate; Grund: Lebensmittelpunkt (Statuswechsel zu Technik/Geisteswissenschaften aufgrund gefälschter Arbeitgeberangaben, danach hauptsächlich Gastronomie; irregulär während Unterbringung nach Aufdeckung).
- Aufenthalt 2 Monate, Entzug des Status nach Hinweis der Grenzkontrolle; Grund: Zusammenleben mit Ehepartner (Technik/Geisteswissenschaften); eine frühere Abschiebung verschwiegen bei Landung.
- Aufenthalt 24 Jahre 2 Monate, unerlaubte Einreise und Aufenthalt; Grund: Lebensmittelpunkt – Scheinehe aufgedeckt, Status entzogen; danach Zusammenleben mit Scheinpartner und erneuter Aufenthaltswunsch.
- Aufenthalt 2 Jahre 4 Monate nach Statusentzug weiter geblieben; Wunsch: Zusammenleben mit japanischem Ehemann (Scheinehepartner); Urteil wegen Urkundenfälschung u. a. zu 1 Jahr 6 Monaten mit Bewährung 3 Jahre.
- Aufenthalt 18 Jahre, Festnahme, irregulär 6 Jahre 9 Monate; Grund: dritte Generation japanischer Abstammung, Lebensmittelpunkt – während Haft irregulär geworden; mehrere Delikte (Betäubungsmittel, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Einbruch, versuchter Raub), 7 Jahre Freiheitsstrafe.
- Aufenthalt 17 Jahre 4 Monate, Festnahme, irregulär 2 Jahre 4 Monate; Grund: zweite Generation – während Haft irregulär; Vorstrafen (Cannabis, Stimulanzien); neue Verurteilung wegen Stimulanzien zu 1 Jahr 6 Monaten.

