Startup und Gründung: Team bei der Geschäftsaufbauarbeit

Was das Startup-Visum ist

Startup-Visum (offiziell: Förderung der Gründungstätigkeit ausländischer Unternehmer) ist ein vom japanischen Wirtschaftsministerium (METI) unterstütztes Programm. Ausländische Gründer können sich in Japan auf die Vorbereitung eines neuen Unternehmens konzentrieren. Der zugehörige Aufenthaltsstatus lautet „Besondere Tätigkeit (Nr. 44 – ausländischer Unternehmer)“.

Normalerweise ist für die Leitung eines Unternehmens in Japan der Status Geschäftsführung / Management erforderlich, mit Kriterien wie Büroeröffnung, Anstellung mindestens einer Vollzeitkraft und Kapital von mindestens 30 Mio. Yen. Mit dem Startup-Visum können Sie sich auch dann in Japan aufhalten, wenn Sie diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sofern innerhalb eines Jahres (Verlängerung bis max. zwei Jahre) eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, sie zu erfüllen.

Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Japan als Standort wirtschaftlicher Aktivität zu etablieren. In Regionen mit vom Wirtschaftsminister anerkannten Umsetzungsorganisationen für ausländische Gründer – u. a. Fukuoka, Osaka, Tokio, Aichi, Kyoto, Yokohama, Sendai, Hokkaido, Shibuya – beantragen Sie nach den jeweiligen Vorgaben der Organisation.

Referenz: METI – Förderung ausländischer Gründer (Startup-Visum), Stadt Osaka – Antragsannahme, Stadt Osaka – FAQ