Der Aufenthaltsstatus „Medizin“ (Medical Services) gilt für Tätigkeiten im Gesundheitswesen, die nach japanischem Recht bestimmten Berufszulassungen vorbehalten sind – etwa für Ärzte und Zahnärzte sowie weitere nach japanischem nationalen Recht geregelte Heilberufe. Zielgruppe sind Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken u. a. auf Grundlage einer japanischen Lizenz medizinische Tätigkeiten ausüben.

Zulässige Tätigkeiten und Berufe
Voraussetzung ist jeweils eine japanische Berufszulassung und die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit.
- Arzt oder Zahnarzt (ishi / shikaishi)
- Alle übrigen genannten Berufe: Apotheker (yakuzaishi), Gesundheitsfachkraft mit Schwerpunkt Prävention (hokenshi), Hebamme (josanshi), examinierte Pflegefachkraft (kangoshi), Pflegefachassistent (junkangoshi), zahnmedizinische Fachkraft für Prävention (shika eiseishi), medizinisch-technischer Radiologieassistent (shinryō hōshasen gishi), Physiotherapeut (rigaku ryōhōshi), Ergotherapeut (sagyo ryōhōshi), Orthoptist / Sehschulung (shinō kunrenshi), klinisch-technischer Assistent (rinshō kōgaku gishi), Orthopädietechniker (gishi sōgushi)
Hinweis: In jedem Fall sind die Zulassung und der Berufsstand durch japanische Urkunden / Lizenzen nachzuweisen. Einzelheiten bei der ISA – Status „Medizin“ und im PDF zu Einreise- und Aufenthaltskriterien.
Aufenthaltsdauer
5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr oder 3 Monate (je nach Bewilligung).
Erforderliche Unterlagen (Überblick)
Je nach Antrag (Neueinreise, Änderung, Verlängerung, Erteilung) gelten unterschiedliche Listen. Nachfolgend eine Orientierung nach ISA-Angaben; die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen. Fremdsprachige Dokumente sind mit japanischer Übersetzung einzureichen. In Japan ausgestellte Bescheinigungen sollten in der Regel nicht älter als drei Monate sein.
1. Antrag auf COE (Neueinreise aus dem Ausland)
Gemeinsam:
- Antragsformular COE – 1 Exemplar
- Foto – 1 Stück (amtliche Vorgaben)
- Rückumschlag (Adresse, Einschreiben-Marke) – 1 Stück
Kategorie 1: Arzt / Zahnarzt
- Nachweis der japanischen Approbation als Arzt oder Zahnarzt (Kopie der Urkunde / Bescheinigung) – 1 Exemplar
- Unterlagen zum Arbeitgeber / zur Einrichtung (bei Klinik oder Praxis: mit Datum der Betriebserlaubnis) – 1 Exemplar
Kategorie 2: übrige Medizinberufe
- Nachweis einer der oben genannten japanischen Lizenzen (Kopie) – 1 Exemplar
- Unterlagen zur beschäftigenden Einrichtung (wie bei Kategorie 1) – 1 Exemplar
Hinweis: Liegt eine Kopie des Reisedokuments vor, wird deren Einreichung empfohlen.
2. Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus (Wechsel zum Status „Medizin“)
Gemeinsam:
- Antragsformular Änderung – 1 Exemplar
- Reisepass und Aufenthaltskarte (Vorlage)
- Foto – 1 Stück (nicht erforderlich unter 16 Jahren)
Kategorie 1: Arzt / Zahnarzt
- Nachweis der japanischen Approbation (Kopie) – 1 Exemplar
- Unterlagen zur Einrichtung – 1 Exemplar
Kategorie 2: übrige Medizinberufe
- Nachweis der jeweiligen Lizenz (Kopie) – 1 Exemplar
- Unterlagen zur Einrichtung – 1 Exemplar
Hinweis: Beantragen Sie zeitnah, sobald Sie die medizinische Tätigkeit aufnehmen wollen. Bei Tätigkeiten außerhalb des bisherigen Status droht u. U. der Entzug des Aufenthaltsstatus.
3. Antrag auf Verlängerung (Fortsetzung mit Status „Medizin“)
Gemeinsam:
- Antragsformular Verlängerung – 1 Exemplar
- Reisepass und Aufenthaltskarte (Vorlage)
- Foto – 1 Stück (entfällt u. U. unter 16 Jahren oder bei kurzer Verlängerung)
- Bescheinigung zur Einwohnersteuer (steuerpflichtig / steuerfrei) und Steuerbescheinigung (Einkommen und Steuerlast des Jahres) – je 1 Exemplar
- Bescheinigung des Arbeitgebers zu Tätigkeit und Vergütung (oder vergleichbare Unterlagen der Institution) – 1 Exemplar
Kategorie 1: Arzt / Zahnarzt
- Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich.
Kategorie 2: übrige Medizinberufe
- Nachweis der Berufslizenz (Kopie) – 1 Exemplar
Hinweis: Bei der ersten Verlängerung nach einem Arbeitgeberwechsel sind zusätzlich Unterlagen zur neuen Einrichtung erforderlich.
4. Antrag auf Erteilung des Aufenthaltsstatus (Erwerb des Status während des Aufenthalts in Japan)
Gemeinsam:
- Antragsformular Erteilung – 1 Exemplar
- Reisepass (Vorlage)
- Foto – 1 Stück (soweit erforderlich)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit bzw. des Erwerbsgrundes – 1 Exemplar (je nach Fall)
Kategorie 1: Arzt / Zahnarzt
- Nachweis der japanischen Approbation – 1 Exemplar
- Unterlagen zur Einrichtung – 1 Exemplar
Kategorie 2: übrige Medizinberufe
- Nachweis der jeweiligen Lizenz – 1 Exemplar
- Unterlagen zur Einrichtung – 1 Exemplar
Wird nicht persönlich durch den Antragsteller eingereicht, kann ein Identitätsnachweis des Einreichers erforderlich sein. Aktuelle Formulare und Listen finden Sie bei der ISA – Medizin und bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde.

