Der Aufenthaltsstatus „Specified Skilled Worker“ (Tokutei ginō) wurde durch die Reform des Einwanderungsrechts 2018 geschaffen; Aufnahmen sind seit April 2019 möglich. Er dient der Gewinnung ausländischer Fachkräfte in definierten Engpassbranchen, in denen inländische Arbeitskräfte nicht ausreichen. Nachstehend eine Zusammenfassung auf Grundlage der ISA, JITCO u. a.

Kategorie (i) und (ii)
Es gibt Specified Skilled Worker (i) und (ii) (japanisch oft „1号“ und „2号“).
- (i): Tätigkeiten in einer Engpassbranche, die erhebliches Fachwissen oder Erfahrung erfordern. Die Aufenthaltsdauer setzt der Justizminister im Einzelfall fest; eine Zuteilung beträgt höchstens drei Jahre, insgesamt höchstens fünf Jahre (Grundsatz).
- (ii): Tätigkeiten, die beherrschende Fertigkeit erfordern. Aufenthaltsdauer: drei, zwei Jahre, ein Jahr oder sechs Monate; durch Verlängerung sind langfristige Aufenthalte möglich. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder mitreisen.
Für (i) gelten Fach- und Japanischprüfungen (Ausnahme: ordnungsgemäßer Abschluss der technischen Praktikantenausbildung Stufe 2); Lebensunterhalt und Orientierung werden durch Arbeitgeber oder registrierte Unterstützungsorganisation sichergestellt. Für (ii) entfällt die Japanischprüfung und die Unterstützungspflicht. Details: ISA – Specified Skilled Worker, JITCO (japanisch).
Die 16 Branchen
Aufnahme ist nur in folgenden spezifischen Industriezweigen möglich. (i) umfasst alle 16; (ii) nur ausgewählte Branchen (bei Industriegüterfertigung teils nur bestimmte Tätigkeitsklassen).
① Pflege ② Gebäudereinigung ③ Industriegüterfertigung ④ Bauwesen ⑤ Schiffbau und Schiffsausrüstung ⑥ Kfz-Mechanik ⑦ Luftfahrt ⑧ Beherbergung ⑨ Straßengüterverkehr (Kfz) ⑩ Schienenverkehr ⑪ Landwirtschaft ⑫ Fischerei ⑬ Lebensmittelherstellung ⑭ Gastronomie ⑮ Forstwirtschaft ⑯ Holzwirtschaft
Tätigkeitsdetails: ISA – Anlagen zu den Branchen.
Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit
Fachkompetenz und Japanisch
Für (i) sind in der Regel die branchenspezifische Bewertungsprüfung und Japanisch auf dem Niveau des Japan Foundation Test for Basic Japanese oder mindestens JLPT N4 erforderlich. Wer die technische Praktikantenausbildung Stufe 2 ordnungsgemäß abgeschlossen hat, ist hiervon befreit. (ii) setzt die vorgeschriebenen Fachprüfungen voraus, keine Japanischprüfung. In der Pflege ist zusätzlich die Pflege-Japanisch-Bewertungsprüfung nötig.
Links zu Prüfungsinformationen
- Pflege (Gesundheits- und Arbeitsministerium)
- Gebäudereinigung (Verband)
- Industriegüter (Wirtschaftsministerium)
- Bauwesen
- Schiffbau (Nippon Kaiji Kyokai)
- Kfz-Mechanik
- Luftfahrt
- Beherbergung
- Kfz-Transport (Verkehrsministerium)
- Schiene (Verkehrsministerium)
- Landwirtschaft
- Fischerei
- Lebensmittelherstellung
- Gastronomie (Landwirtschaftsministerium)
- Forstwirtschaft
- Holzwirtschaft
Vergütung und Aufenthaltsdauer
Vergütung: mindestens das Niveau, das ein Japaner in vergleichbarer Tätigkeit erhalten würde (Standard des Specified-Skilled-Worker-Arbeitsvertrags).
Aufenthalt: (i) wie oben: pro Zuteilung höchstens drei Jahre, insgesamt grundsätzlich fünf Jahre. (ii): drei, zwei Jahre, ein Jahr oder sechs Monate; Verlängerung für langfristige Beschäftigung möglich.
Erforderliche Unterlagen (Überblick)
Die wichtigsten Antragsarten sind: (1) COE für Neueinreise, (2) Änderung von einem anderen Status, (3) Verlängerung. Die Listen hängen von Antragsart, (i) oder (ii) und Branche ab. Maßgeblich sind die Checklisten auf der ISA-Seite („Liste der einzureichenden Unterlagen …“).
Häufig überall nötig
- ein Foto (amtliche Vorgaben)
- das jeweilige Antragsformular (COE / Änderung / Verlängerung)
- Reisepass; bei Änderung und Verlängerung zusätzlich Aufenthaltskarte zur Vorlage
Struktur der Unterlagen (COE und Änderung)
In der Regel drei Blöcke:
- (1) Zum Antragsteller: „Tabelle 1“ (einschließlich Deckblatt) – getrennte Checklisten für (i) und (ii).
- (2) Zur beschäftigenden Stelle: „Tabelle 2“ (Unterabschnitte 1–3 für Kapitalgesellschaften bzw. Einzelunternehmen). Hat die Stelle im selben Geschäftsjahr bereits einen Specified-Skilled-Worker aufgenommen, entfallen Tabelle 2 teils. Bei Verlängerung ist Tabelle 2 nicht nötig.
- (3) Zur Branche: „Tabelle 3“ – je Branche eigene Checkliste (Pflege, Reinigung, Industrie, Bau, Schiffbau, Kfz, Luftfahrt, Hotel, Straßentransport, Schiene, Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittel, Gastronomie, Forst, Holz).
Antragsarten im Kurzüberblick
- COE: Antrag auf COE sowie Tabellen 1–3 gemäß Checkliste.
- Änderung: Antrag auf Änderung, Pass und Aufenthaltskarte (Vorlage), Tabellen 1–3.
- Verlängerung: Antrag auf Verlängerung, Pass und Aufenthaltskarte (Vorlage), Tabelle 1 und 3 ohne Tabelle 2.
Reicht ein Dritter ein, kann ein Ausweis (z. B. Bescheinigung für Antragsvertretung, Familienregister) nötig sein. Formulare: ISA – Formulare Specified Skilled Worker.

