Honorare und Beratungsentgelte

1. Soweit Sie im Voraus die Beratungsgebühr entrichtet und unsere Beratung in Anspruch genommen haben, setzen wir diesen Betrag mit dem für die anschließend beauftragte Bearbeitung fälligen Honorar verrechnen (hiervon ausgenommen sind weit entfernte Sprechstunden vor Ort im Außendienst).
2. Für Anträge auf Verlängerung bzw. Änderung des Aufenthaltstitels fallen – unabhängig von unseren Honoraren – Stempelgebühren (Revenue stamps) an.
3. Sobald uns die für die Bepreisung nötigen Einzelheiten Ihres Anliegens vorliegen, senden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag als PDF.