Visum für technische Praktikanten ist ein Visum, das von Personen erhalten wird, die sich während ihrer Arbeit in einem japanischen Unternehmen oder einer japanischen Institution Technologie, Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen, oder von Personen, die sich einer Arbeit widmen, um die erworbenen Fähigkeiten zu verbessern.
Es gibt zwei Akzeptanzmethoden: Einzelunternehmenstyp und Gewerkschaftsakzeptanztyp.

Fabrikpersonal

Ein Einzelunternehmenstyp liegt vor, wenn Vollzeitmitarbeiter ausländischer Unternehmen von japanischen Unternehmen als Auszubildende akzeptiert werden. Für jeweils 20 Vollzeitbeschäftigte kann das aufnehmende Unternehmen einen Auszubildenden aufnehmen.
Der Gruppenaufsichtstyp ist Dies gilt für Fälle, in denen Organisationen wie Handelskammern und Unternehmensgenossenschaften, die Unterstützung und Anleitung aus Japan erhalten, für die Aufnahme und Betreuung von Auszubildenden verantwortlich sind. In diesem Fall ist die Aufnahme von 3 Auszubildenden möglich, wenn das aufnehmende Unternehmen 50 oder weniger Vollzeitbeschäftigte hat, bei 100 oder weniger 6 Auszubildenden, bei 200 oder weniger 10 , und wenn es 300 oder weniger hat, kann es 15 akzeptieren. ist möglich.

Visum für technische Praktikanten(Bedingungen für die Erlangung der Einzelunternehmensartzulassung)

Organisationsüberwachte Abnahme möglich

Visum für technische Praktikanten akzeptiert technische Praktikanten, die in japanischen Unternehmen und Institutionen arbeiten und sich dabei Technologie, Fähigkeiten und Wissen aneignen. Die Person soll Angestellter einer ausländischen Geschäftsniederlassung sein, die mit den oben genannten in einer Beziehung steht.

  1. Geschäftsbüros im Ausland, beispielsweise japanische Unternehmen
  2. Eine Institution, die über eine Erfolgsbilanz bei internationalen Transaktionen mit japanischen Unternehmen seit mehr als einem Jahr oder eine Erfolgsbilanz bei internationalen Transaktionen von 1 Milliarde Yen oder mehr im vergangenen Jahr verfügt
  3. Eine Organisation, die eine Geschäftsbeziehung mit einem japanischen Unternehmen unterhält, beispielsweise eine internationale Geschäftsallianz, und vom Justizminister durch öffentliche Bekanntmachung benannt wird.

Anforderungen an technische Praktikanten

  1. Ein Mitarbeiter einer Auslandsniederlassung, Tochtergesellschaft oder eines Joint-Venture-Unternehmens, der von der entsprechenden Geschäftsniederlassung versetzt oder abgeordnet wird.
  2. Die Fähigkeiten usw., die Sie erwerben möchten, sind keine einfachen Aufgaben.
  3. Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und planen, in einem Job zu arbeiten, bei dem sie die in Japan erworbenen Fähigkeiten nach ihrer Rückkehr nach Japan nutzen können.
  4. Der Zweck besteht darin, Fähigkeiten zu erwerben, die im Heimatland schwer zu erwerben sind.
  5. Sie verfügen über Erfahrung in der gleichen Art von Arbeit wie die technische Ausbildung, die Sie in Japan absolvieren möchten.
  6. Technische Praktikanten sind nicht verpflichtet, Kautionen von Entsendeorganisationen, Ausbildungsdurchführungsorganisationen usw. einzuziehen. Darüber hinaus wurde kein Vertrag geschlossen, der Strafen für die Nichterfüllung des Arbeitsvertrags vorsieht.

Anforderungen an die ausbildungsdurchführende Organisation

Der Unterricht zu den folgenden Themen muss mindestens ein Sechstel der geplanten Aktivitätszeit umfassen.

  1. Japanisch
  2. Wissen über das allgemeine Leben in Japan
  3. Informationen, die für den rechtlichen Schutz technischer Praktikanten erforderlich sind, z. B. das Einwanderungskontrollgesetz, das Arbeitsnormengesetz usw.
  4. Wissen, das zum reibungslosen Erwerb von Fähigkeiten usw. beiträgt.

Zusätzlich zum oben Gesagten gelten die gleichen Anforderungen wie die Anforderungen an Ausbildungsdurchführungsorganisationen, wie z. B. die Vermittlung von Ausbildern für die Ausbildung von technischen Praktikanten und Ausbildern für das tägliche Leben, die Erstellung eines Ausbildungstagebuchs für technische Praktikanten, die Vergütung von Auszubildenden für technische Praktikanten, die Sicherung der Unterkunft und Sicherheitsvorkehrungen B. Arbeiterunfallversicherung, Anforderungen und andere.

Visum für technische PraktikantenBedingungen für die Erlangung (Abnahme Typ Aufsichtsorganisation)

Organisationen, die betreute Gruppenakzeptanz bieten können

  1. Handels- oder Industriekammer
  2. Kleine und mittlere Unternehmen
  3. Berufsbildungsunternehmen
  4. Landwirtschaftliche Genossenschaften, Fischereigenossenschaften
  5. Vereinigung im öffentlichen Interesse, Stiftung im öffentlichen Interesse
  6. Vom Justizminister durch öffentliche Bekanntmachung benannte Aufsichtsorganisation

Anforderungen an technische Praktikanten

  1. Die zu erwerbenden Fähigkeiten usw. sind keine einfachen Aufgaben.
  2. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und planen, einen Job auszuüben, bei dem Sie die in Japan erworbenen Fähigkeiten nach Ihrer Rückkehr nach Japan nutzen können.
  3. Der Zweck besteht darin, Fähigkeiten zu erwerben, die im Heimatland schwer zu erwerben sind.
  4. Empfohlen von Ihrem Heimatland oder der örtlichen Regierung.
  5. Sie verfügen über Erfahrung in der gleichen Art von Arbeit wie die technische Ausbildung, die Sie in Japan absolvieren möchten.
  6. Der Praktikant muss keine Anzahlungen oder andere Gebühren von der Entsendeorganisation, der Aufsichtsorganisation, der Organisation, die die Schulung durchführt, usw. einziehen. Darüber hinaus wurde kein Vertrag geschlossen, der Strafen für die Nichterfüllung des Arbeitsvertrags vorsieht.

Anforderungen an die betreuende Organisation

  1. Die technische Praktikantenausbildung wird mit finanzieller Unterstützung und anderer Unterstützung und Anleitung von der nationalen und lokalen Regierung durchgeführt.
  2. Mindestens alle drei Monate führen die Beamten ein Audit der Schulungsdurchführungsorganisation durch.
  3. Wir haben ein Beratungssystem für technische Praktikanten sichergestellt.
  4. Erstellen Sie ordnungsgemäß einen technischen Praktikanten-Schulungsplan für die technische Praktikanten-Schulung Nr. 1.
  5. Während des Zeitraums der technischen Praktikantenschulung Nr. 1 besuchen Führungskräfte und Mitarbeiter mindestens einmal im Monat die durchführende Organisation, um sich beraten zu lassen.
  6. Unmittelbar nach der Einreise erhalten die technischen Praktikanten Vorlesungen zu den folgenden Themen (Präsenzvorlesungen, einschließlich Hospitationen) als „Technische Praktikantenausbildung Nr. 1 Ro“. Die Tätigkeit muss mindestens ein Sechstel der vorgesehenen Tätigkeitszeit umfassen (bzw. mehr als ein Zwölftel, wenn die Vorschulung für mehr als einen Monat und mehr als 160 Stunden im Ausland durchgeführt wird). Ich Japaner (b) Kenntnisse über das allgemeine Leben in Japan (c) Informationen, die für den rechtlichen Schutz technischer Praktikanten erforderlich sind, wie das Einwanderungskontrollgesetz und das Gesetz über Arbeitsnormen (d) Kenntnisse, die zum reibungslosen Erwerb von Fähigkeiten usw. beitragen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlesung in C oben von einem externen Dozenten mit Fachkenntnissen gehalten werden muss.
  7. Darüber hinaus klären wir die Betreuungskosten, behandeln Fälle, in denen die Ausbildung technischer Praktikanten nicht fortgesetzt werden kann, sichern Rückreisekosten und Unterkunft für technische Praktikanten, Anforderungen, wie z. B. Schutzmaßnahmen wie eine Arbeitsunfallversicherung und Ausschlussgründe für Beamte usw., müssen erfüllt werden.

Anforderungen an die ausbildungsdurchführende Organisation

  1. Ernennung von Ausbildern für technische Praktika und Alltagsausbildern.
  2. Erstellen und führen Sie ein Trainingstagebuch für technische Praktikanten und bewahren Sie es mindestens ein Jahr nach Ende der technischen Praktikantenausbildung auf.
  3. Die Vergütung für technische Praktikanten muss gleich oder höher sein als die für japanisches Personal.
  4. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen wie die Sicherung der Unterbringung von technischen Praktikanten, Schutzmaßnahmen wie eine Arbeitnehmerunfallversicherung, Ausschlussgründe für Führungskräfte usw.

Aufenthaltsdauer

1 Jahr, 6 Monate oder ein hier vom Justizminister festgelegter Zeitraum (innerhalb eines Zeitraums von höchstens 1 Jahr)