Informationsschild zur Ankunft am Flughafen

Besondere Bestimmungen für die Verweigerung der Landung ist ein ausländischer Staatsangehöriger, der sich im Rahmen einer Sondergenehmigung für die Landung in Japan aufhält, und bei jeder Einreise aus Japan und bei der Wiedereinreise nach Japan, sofern dies während der Landeverweigerungsfrist erfolgt Im Land ist eine Prüfung durch einen Einwanderungsinspektor, einen Sonderermittlungsbeamten oder den Justizminister erforderlich, was verschwenderisch ist.

Um Verschwendung zu vermeiden, können Sie, auch wenn Sie Japan bereits verlassen haben, dieses System nutzen, wenn seit Ihrer Abreise aus Japan aufgrund einer Abschiebungsanordnung eine beträchtliche Zeit vergangen ist und Sie eine Berechtigungsbescheinigung oder ein Visum erhalten haben ermöglicht Einwanderungsinspektoren, die Landeerlaubnis zu stempeln, wenn der Minister dies für angemessen hält.

Q&A (zitiert von der Einwanderungsbehörde, Justizministerium)

Ich habe gehört, dass sich die Behandlung von Personen, die unter die Kategorie „Gründe für die Verweigerung der Landung“ fallen, ab 2010 ändern wird. Wie genau wird sich das ändern?
Wenn beispielsweise ein Ausländer, dem derzeit die Einreise aufgrund einer Abschiebungsgeschichte verweigert wird, einen Japaner in seinem Heimatland trifft und heiratet, berücksichtigt der Justizminister verschiedene Umstände und gewährt dies Sondergenehmigung für die Landung. Selbst in einem solchen Fall muss der Ausländer jedes Mal, wenn er versucht, wieder nach Japan einzureisen, ein dreistufiges Verfahren mit einem Einwanderungsinspektor, einem Sonderermittlungsbeamten und dem Justizminister durchlaufen. In einigen Fällen , dies war möglicherweise nicht unbedingt rational.
Selbst wenn ein Ausländer derzeit einen bestimmten Grund hat, der unter „Gründe für die Verweigerung der Landung“ fällt, wird er/sie, wenn der Justizminister dies für angemessen hält, an einen Einwanderungsinspektor, einen Sonderermittlungsbeamten und den Justizminister verwiesen erneut auf drei Ebenen. Die Landungsverfahren wurden vereinfacht, indem Einwanderungsbeamten ermöglicht wurde, die Landeerlaubnis abzustempeln, ohne das Verfahren der Sondergenehmigung für die Landung erneut durchlaufen zu müssen.
Ich habe gehört, dass die Personen, die Anspruch auf die Sonderbestimmungen haben, durch eine Verordnung des Justizministeriums festgelegt wurden, aber welche Personen sind anspruchsberechtigt? Werden die Betroffenen darüber auch informiert?
Besondere Bestimmungen gelten für die Punkte 4, 5, 7, 9 oder 9 der Gründe für die Verweigerung der Landung gemäß Artikel 5 des Zuwanderungskontrollgesetzes, Absatz 1 desselben Artikels. Diejenigen, die unter Punkt 9-2 fallen und diejenigen, die nach dem 1. Juli, als die Verordnung des Justizministeriums überarbeitet wurde, eine Wiedereinreiseerlaubnis erhalten haben, diejenigen, die eine Flüchtlingsreisebescheinigung erhalten haben, und diejenigen, die eine Berechtigungsbescheinigung oder ein Visum erhalten haben. (Beschränkt auf diejenigen, die sich mit dem Justizminister beraten haben .) Diejenigen, denen eine Bescheinigung ausgestellt wurde und bei denen der Justizminister das Vorliegen eines besonderen Grundes anerkannt hat. Diese Personen werden bei Bedarf per Benachrichtigung benachrichtigt.
Wenn eine Benachrichtigung ausgestellt wurde, wird Ihnen die Landung nicht nur deshalb verweigert, weil auf Sie die in der Benachrichtigung genannten Gründe für die Verweigerung der Landung zutreffen, sondern auch, wenn auf Sie andere Gründe für die Verweigerung der Landung zutreffen wird die Landung verweigert.