
Hochqualifizierte Fachkräfte (Aufenthaltsstatus „Highly Skilled Professional“)
Der Status „Highly Skilled Professional“ beruht auf dem Punktesystem für hochqualifizierte Fachkräfte. Er wurde im Mai 2012 eingeführt, um den Zuzug ausländischer Fachkräfte mit besonders qualifizierten Kompetenzen zu fördern, von denen ein Beitrag zu Forschung und Wirtschaft erwartet wird. Abschluss, Berufserfahrung, Jahreseinkommen, Alter und Zusatzpunkte (u. a. Japanischkenntnisse, Forschungsleistungen) werden in Punkte umgerechnet; ab einer Summe von 70 Punkten wird der Aufenthaltsstatus „Highly Skilled Professional“ erteilt und es stehen vielfältige Vergünstigungen zu.
Highly Skilled Professional (i) kann ab 70 Punkten beantragt werden und bietet u. a. fünf Jahre Aufenthalt, Erwerbstätigkeit des Ehepartners sowie eine verkürzte Wartezeit für die Niederlassungserlaubnis (bei 70 Punkten drei Jahre Aufenthalt, bei 80 Punkten ein Jahr). Highly Skilled Professional (ii) steht Personen zu, die eine Mindestzeit im Status (i) oder in einem vergleichbaren früheren „Specified Activities“-Status nachgewiesen haben; hier sind der Aufenthalt unbefristet und nahezu alle Erwerbstätigkeiten zulässig. Ergänzend existiert ohne Punkterechnung das J-Skip-Verfahren für besonders qualifizierte Fachkräfte.
Einzelheiten zum System finden Sie bei der Einreisebehörde ISA (Punktesystem für hochqualifizierte Fachkräfte) – teils nur auf Japanisch.
Zur Zulassung als hochqualifizierte Fachkraft müssen Sie die vorgeschriebenen Punkte erreichen.
Personen, die sich derzeit im Ausland aufhalten und künftig in Japan leben möchten und dabei mindestens 70 Punkte erreichen, sowie Ausländer, die bereits in Japan im Status Professor, Forschung oder Geschäftsführung / Management leben und zusammen mit Abschluss, Alter, Einkommen und weiteren Kriterien mindestens 70 Punkte erzielen, gelten als besonders qualifizierte Fachkräfte von hohem Nutzen für Japan und können zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Ehepartner und Kinder in Unterhalt von Inhabern des Status „Highly Skilled Professional“ können den Status „Dependent“ (Familiäres Zusammenleben) erhalten; erwerbstätige Ehepartner, Haushaltshilfen und Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen den Status „Specified Activities“ erhalten.
Highly Skilled Professional (i)
Erreichen Sie mindestens 70 Punkte, beantragen Sie zunächst den Status (i) und erhalten Sie in der Regel einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren.
Ein direkter Erstbeantrag nur für (ii) ist nicht möglich.
Highly Skilled Professional (ii)
Nach Ausreichend langer Aufenthaltsdauer im Status (i) oder im früheren entsprechenden „Specified Activities“-Status für hochqualifizierte Fachkräfte ist ein Wechsel zu (ii) möglich. Richtwerte: bei 70 Punkten mindestens drei Jahre Aufenthalt, bei 80 Punkten mindestens ein Jahr. Mit (ii) sind nahezu alle Erwerbstätigkeiten zulässig und der Aufenthalt ist unbefristet.
Ohne besonderen Anlass beantragen viele Inhaber von (i) gegen Ende der Gültigkeit die Umstellung auf (ii).
Drei Tätigkeitskategorien

Hochqualifizierte akademische Forschung – „Highly Skilled Professional (i) (a)“: an öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Japan Forschung sowie Forschungsanleitung oder Lehre ausüben und dabei mindestens 70 Punkte erreichen; Antrag auf den entsprechenden Aufenthaltsstatus.

Hochqualifizierte fachliche / technische Tätigkeit – „Highly Skilled Professional (i) (b)“: an öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Japan Tätigkeiten ausüben, die Kenntnisse oder Fertigkeiten in Natur- oder Geisteswissenschaften erfordern, und dabei mindestens 70 Punkte erreichen; Antrag auf den entsprechenden Aufenthaltsstatus.

Hochqualifizierte Geschäftsführung / Management – „Highly Skilled Professional (i) (c)“: an öffentlichen oder privaten Einrichtungen in Japan Unternehmen führen oder Managementaufgaben wahrnehmen und dabei mindestens 70 Punkte erreichen; Antrag auf den entsprechenden Aufenthaltsstatus.

