Wer in Japan lebt und den aktuellen Aufenthaltsstatus gegen einen anderen wechseln möchte – etwa nach Heirat mit einem Japaner auf Ehepartner eines Japaners, vom Studium auf Technik, Geisteswissenschaften, internationale Dienste nach Arbeitsplatzfindung, oder bei Jobwechsel und damit verbundener Anpassung des Status – muss einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus (zairyū shikaku henko kyoka) stellen. Bleibt der Wechsel aus und läuft die Aufenthaltsfrist ab, liegt Überziehung (irregulärer Aufenthalt) vor. Überblick und Verfahren: ISA – Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus. Für viele Anträge steht auch die Online-Antragstellung zur Verfügung.
Wann den Antrag stellen?
Sobald ein Wechsel des Status erforderlich ist, kann der Antrag gestellt werden – bei Jobwechsel oder neuer Tätigkeit, nach Heirat und Wechsel zum Ehepartner-Status, vom Studium in einen Erwerbsstatus usw. Bitte reichen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen ein und beantragen Sie die Änderung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltsberechtigung.
Die Heritage Kanzlei unterstützt Sie bei Anträgen auf Änderung des Aufenthaltsstatus – melden Sie sich gern.

