Patient im Krankenhaus

„Besondere Tätigkeit“: Medizinischer Aufenthalt und Begleitperson

Unter dem Aufenthaltsstatus „besondere Tätigkeit“ (tokutei katsudō) umfassen Medizinischer Aufenthalt sowie Begleitpersonen (Betreuer) die Fälle ausländischer Patienten, die zur Behandlung o. Ä. nach Japan kommen (einschließlich z. B. Vorsorgeuntersuchungen / Gesundheitschecks), und ihrer Begleiter.

Vor der Einreise wird unter der Zuständigkeit des Außenministeriums (MOFA) ein Visum für medizinischen Aufenthalt beantragt; nach der Einreise gilt der Status „besondere Tätigkeit“ gemäß den Verordnungen des Justizministeriums / der ISA (Verordnung Nr. 25: Medizinischer Aufenthalt; Nr. 26: Begleitperson).

Aufnahmebereich und zulässige Tätigkeiten

  • Behandlung in medizinischen Einrichtungen (stationär und ambulant)
  • Gesundheitschecks, Vorsorge, Screening
  • Zahnmedizinische Behandlung
  • Kur und Erholung (u. a. Kuraufenthalte in Thermalbädern bis 90 Tage)
  • weitere vom japanischen Krankenhaus angeordnete Maßnahmen

Begleitpersonen reisen nach Japan, um den Patienten im täglichen Umfeld zu betreuen; auch ohne Verwandtschaft ist eine Begleitung möglich, sofern erforderlich. Erwerbstätigkeit und entgeltliche unternehmerische Tätigkeit sind nicht zulässig.

Aufenthaltsdauer und Gültigkeit des Visums

  • Aufenthaltsdauer: bis zu 90 Tage, 6 Monate oder 1 Jahr (je nach Befund)
  • Gültigkeit des Visums: bei Bedarf bis zu 3 Jahre
  • Mehrfachvisum: wenn ein einzelner Aufenthalt innerhalb von 90 Tagen bleibt, kann ein mehrfach gültiges Visum erteilt werden (u. a. mit vom Arzt erstelltem Behandlungsplan zur Antragstellung)

※ Liegt die geplante Aufenthaltsdauer über 90 Tagen, ist in der Regel ein Krankenhausaufenthalt vorgesehen. Dann muss der Patient über einen Bevollmächtigten (Personal der aufnehmenden Einrichtung oder in Japan lebende Verwandte) bei der örtlichen Regionalimmigrationsbehörde zunächst eine Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus (COE) erhalten und diese beim Visumantrag vorlegen.

Ablauf des Verfahrens (zwei Stufen)

  1. Ersteinreise aus dem Ausland
    Kontakt zu einer registrierten Garantiestelle (medizinischer Koordinator, Reiseveranstalter u. a.) → Organisation der Behandlung und Beschaffung der „Bescheinigung über die geplante Behandlung durch die medizinische Einrichtung und Bürgschaftserklärung der Garantiestelle“ u. a. → Visumantrag bei der zuständigen Auslandsvertretung
  2. Geplanter Krankenhausaufenthalt über 90 Tage
    Personal des Krankenhauses oder in Japan lebende Verwandte als Bevollmächtigte → Antrag auf Ausstellung der COE bei der Regionalimmigrationsbehörde → nach Erhalt der COE Visumantrag bei der Auslandsvertretung unter Vorlage weiterer Unterlagen
  3. Bereits in Japan: Wechsel oder Verlängerung auf Medizinischen Aufenthalt
    Antrag bei der Regionalimmigrationsbehörde auf Änderung des Aufenthaltsstatus, Verlängerung der Aufenthaltsdauer oder Erteilung des Status

Antragsvoraussetzungen (Überblick)

  • vorgesehene Behandlung, Vorsorge oder Kur in einer japanischen Einrichtung
  • über eine Garantiestelle bestätigte Aufnahme durch eine Einrichtung (bei Visumantrag)
  • Nachweis, dass alle Kosten des Aufenthalts gedeckt sind (Eigenmittel, Vorauszahlung, Versicherung, Sponsor u. a.)
  • Begleitperson: Zweck ist die Betreuung des Patienten; keine entgeltliche Erwerbstätigkeit
  • bei Aufenthalt über 90 Tagen mit stationärer Behandlung: vorherige COE

Voraussetzungen für stationäre Behandlung und Begleittätigkeit sind in den Verordnungen des Justizministeriums festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Visumantrag (Auslandsvertretung) – Patient

  1. Reisepass
  2. Foto
  3. Visumantragsformular (MOFA PDF)
  4. Bescheinigung über die geplante Behandlung und Bürgschaft der Garantiestelle (MOFA PDF)
  5. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z. B. Kontoauszug der Bank)
  6. Unterlagen zur Identitätsfeststellung (je nach Staatsangehörigkeit; bei der Botschaft erfragen)
  7. COE nur bei geplantem Aufenthalt über 90 Tage mit stationärer Behandlung (ISA: Antrag auf COE)
  8. Behandlungsplan (bei Antrag auf Mehrfachvisum; vom Arzt, über Garantiestelle)

Begleitpersonen reichen u. a. Reisepass, Foto, Antragsformular und Identitätsnachweise ein. Einzelheiten bitte bei der zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat.

Antrag auf COE (vor Einreise, u. a. Aufenthalt über 90 Tage) – Justizministerium / ISA

  • Antragsformular für die COE mit Foto
  • Rücksendeumschlag (mit Porto für eingeschriebenen Versand)
  • Bescheinigung über die Aufnahme des ausländischen Patienten ausgestellt von der japanischen Einrichtung (Formular PDF)
  • Unterlagen zum geplanten Aufenthalt (Krankenhausunterlagen, Behandlungsplan, Unterkunft und Kontakt vor/nach Aufenthalt)
  • Nachweis der Kostendeckung, z. B.: Quittung über Vorauszahlung / Hinterlegung beim Krankenhaus, private Krankenversicherung (Police und Bedingungen), Kontonachweis, Bürgschaft eines Sponsors oder einer unterstützenden Organisation
  • Begleitperson: geplanter Aufenthalt (Termine, Ort, Kontakt, Verhältnis zum Patienten) und Nachweis der Kostendeckung

Änderung, Verlängerung oder Erteilung in Japan – ISA

Übliche Unterlagen u. a.: Antragsformular für Änderung / Verlängerung / Erteilung, Foto, Reisepass und Aufenthaltskarte (Vorlage), Aufnahmebescheinigung der japanischen Einrichtung (je nach Antragsart), Unterlagen zum Aufenthaltszweck und zur Kostendeckung. Details: ISA – Aufenthaltsstatus „besondere Tätigkeit“ (Medizinischer Aufenthalt und Begleitperson).

Referenzen und Anlaufstellen

  • Visum für medizinischen Aufenthalt: MOFA – Information für ausländische Patienten
  • Liste der Garantiestellen (medizinische Koordinatoren): MOFA (Englisch)
  • Liste der Garantiestellen (registrierte Reiseveranstalter): MOFA (Englisch)
  • Aufenthaltsstatus „besondere Tätigkeit“ (Medizin und Begleitung): ISA
  • Überblick COE-Antrag: ISA
  • Zentrale Ausländerberatung (Japan): Tel. 0570-013904 (IP-Telefonie / aus dem Ausland 03-5796-7112)