Das System „Ausbildung und Erwerbstätigkeit“ (Ikusei shūro seido) wurde durch die Reform des Einwanderungsrechts geschaffen, die im Juni 2024 (jap. Reiwa 6) verkündet wurde. Die praktische Einführung ist für den 1. April 2027 (Reiwa 9) vorgesehen. Es löst das Programm der technischen Praktikantenausbildung (ginō jisshū) weitgehend ab und soll in Engpassbranchen Fachkräfte ausbilden und gewinnen. Über drei Jahre Erwerbstätigkeit werden Qualifikationen auf dem Niveau von Specified Skilled Worker Kategorie 1 (i) angestrebt; gleichzeitig sollen Arbeitskräfte für diese Bereiche gesichert werden.
Was ist „Ikusei“?
„Ikusei“ betrifft die Branchen für Ausbildung und Erwerbstätigkeit – das sind bestimmte Industriezweige, in denen Fertigkeiten im Arbeitsprozess angemessen vermittelt werden können. Ausländische Arbeitnehmer werden in der Regel für drei Jahre aufgenommen und erhalten betriebliche Ausbildung (OJT) sowie Japanischunterricht. Nach bestandenen Prüfungen u. a. kann ein Wechsel zu Specified Skilled Worker (i) erfolgen, mit bis zu weiteren fünf Jahren Aufenthalt. Auch ein Weg zu Kategorie 2 (ii) oder dauerhaftem Aufenthalt ist langfristig denkbar.
- Ziel: Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften in Engpassbranchen bei angemessenem Rechtsschutz und nachvollziehbaren Karriereschritten.
- Start: 1. April 2027. Vorab: Anträge auf Zulassung von Institutionen zur Beaufsichtigung und Unterstützung ab voraussichtlich 15. April 2026; Anerkennung von Ausbildungsplänen ab voraussichtlich 1. September 2026 (Stand: japanische Behördeninformationen).
- Obergrenzen: Pro Branche gelten Aufnahmeobergrenzen nach der jeweiligen Umsetzungsrichtlinie. Bis zum Ende des Geschäftsjahres Reiwa 10 werden für „Ikusei“ rund 426 200 Personen und zusammen mit „Specified Skilled Worker“ etwa 1,23 Millionen Personen angenommen (behördeninterne Planung).
Wesentliche Merkmale
- Aufenthalt: in der Regel drei Jahre; bei nicht bestandener Prüfung kann die Aufnahme zur Wiederholung bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.
- Wechsel des Arbeitgebers: Im Gegensatz zur klassischen Praktikantenausbildung kann ein Wechsel auf Wunsch der Person unter Bedingungen (Ablauf einer Sperrfrist, Mindestniveau in Fertigkeit und Japanisch, „seriöser“ neuer Arbeitgeber u. a.) innerhalb derselben Tätigkeitskategorie möglich sein.
- Institutionen zur Beaufsichtigung und Unterstützung: An die Stelle der früheren „überwachenden Verbände“ treten zugelassene Unterstützungs- und Kontrollorganisationen mit verschärften Anforderungen (u. a. externe Prüfer, Verbot dauerhafter Überschuldung, Mindestzahl hauptamtlicher Mitarbeitender).
- Ausbildungsplan: Für jede Person ist ein „Plan zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit“ zu erstellen und von der zuständigen staatlichen Einrichtung (Fortentwicklung der bisherigen OTIT-Struktur) anerkennen zu lassen – u. a. mit Dauer (höchstens drei Jahre) und Zielen (Tätigkeit, Fertigkeit, Japanisch).
- Entsendung aus dem Ausland: Regierungsabkommen (MoC) mit Herkunftsstaaten; Begrenzung unangemessen hoher Gebühren der Vermittler.
- Japanisch: vor Einreise Niveau A1 (z. B. JLPT N5) oder gleichwertiger Kurs; während der Ausbildung Ziel A2 (z. B. N4) als Vorbereitung auf „Specified Skilled Worker (i)“.
Branchen und Tätigkeitskategorien
Aufnahme erfolgt nur in den für Ikusei definierten Branchen innerhalb der „spezifischen Industriezweige“. Die Umsetzungsrichtlinie (Kabinettsbeschluss Januar Reiwa 8 / 2026) listet u. a. Landwirtschaft, Fischerei, Bauwesen, Lebensmittelherstellung, Pflege und Gastronomie. Einzelne frühere Praktikantenberufe (z. B. bestimmte Reinigungsarbeiten, Bodenabfertigung am Flughafen, Kesselwartung) sind nicht als Ikusei-Branche vorgesehen. Details: PDF – Übersicht Branchen und Tätigkeitskategorien und ISA – Ikusei.
Vergleich: Technische Praktikantenausbildung, Ikusei, Specified Skilled Worker
Ikusei wurde eingeführt, um die Spannung zwischen dem ursprünglichen Zweck der Praktikantenausbildung (internationale Kapazitätsbildung) und der Praxis (Deckung von Arbeitskräfteengpässen) sowie eingeschränkte Arbeitgeberwechsel zu adressieren. Praktikantenausbildung und Ikusei sind Ausbildungspfade hin zu „Specified Skilled Worker“; „Specified Skilled Worker“ nimmt unmittelbar qualifizierte Fachkräfte auf.
| Kriterium | Technische Praktikantenausbildung | Ikusei | Specified Skilled Worker |
|---|---|---|---|
| Zweck | Internationaler Beitrag durch Ausbildung (gesetzlich: nicht primär Arbeitskräftegewinnung) | Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften in Engpassbranchen – ausdrücklich geregelt | Gewinnung sofort einsetzbarer Fachkräfte; Nachweis der Qualifikation durch Prüfungen u. a. |
| Aufenthalt | bis zu fünf Jahren (Stufen 1/2/3 mit jeweils anerkanntem Plan) | in der Regel drei Jahre (einheitliche Anerkennung des Dreijahresplans) | (i): bis zu fünf Jahren insgesamt. (ii): unbefristete Verlängerung möglich; Weg zum Permanent Resident |
| Arbeitgeberwechsel | grundsätzlich ausgeschlossen (nur in Härtefällen) | Wechsel auf Wunsch der Person unter Voraussetzungen, nur innerhalb derselben Tätigkeitskategorie; Härtefälle weiter möglich | (i): Wechsel innerhalb von Branche und Kategorie (mit Unterstützungsplan). (ii): größere Freiheit, keine Unterstützungspflicht |
| Zielgruppe | nach Beruf/Tätigkeit (ca. 90 Kategorien für Fortführung Stufe 2 u. a.) | nur Ikusei-Branchen und zugehörige Tätigkeitskategorien | 14 Branchen; Zulassung über bestandene Fach- und Japanischprüfungen u. a.; Abgängige der Praktikantenausbildung Stufe 2 können teils prüfungsfrei in (i) wechseln |
| Aufsicht | „Überwachende Organisation“ mit Zulassung | Unterstützungs- und Kontrollorganisation mit Zulassung und verschärften Standards | (i): registrierte Unterstützungsorganisation (Meldepflicht). (ii): keine Unterstützungspflicht |
| Planung | getrennte Anerkennung je Praktikantenstufe | ein Dreijahresplan wird einheitlich anerkannt | (i): Unterstützungsplan. (ii): kein solcher Plan nötig |
| Übergang zu Specified Skilled Worker | ordnungsgemäßer Abschluss Stufe 2 kann in manchen Branchen zu (i) ohne Prüfung führen | Übergang zu (i) nach bestandener Berufsprüfung Stufe 3 o. Ä., Bewertungsprüfung für Specified Skilled Worker (i) sowie Japanisch A2 (oder gleichwertig) | — (Bereits Status „Specified Skilled Worker“). Wechsel (i)→(ii) je Branche durch Prüfung u. a. |
| Entsendung | überwiegend über Entsendeorganisationen; keine gesetzliche Höchstgrenze für Vermittlungsgebühren | staatliche MoC; Mechanismen gegen überhöhte Gebühren | MoC mit Herkunftsstaaten; zusätzlich Wechsel von Inlandsaufenthalten oder Direktanwerbung möglich |
| Organisationsform | Unternehmensmodell oder Modell mit überwachender Organisation | Einzelunternehmen ohne Kontrollorganisation oder Modell mit zugelassener Unterstützungsorganisation | (i): Beschäftigung mit Unterstützungsorganisation. (ii): normales Arbeitsverhältnis ohne Unterstützungspflicht |
Wer am 1. April 2027 bereits als technische Praktikantin oder Praktikant in Japan lebt oder dessen Plan vor Inkrafttreten anerkannt wurde und die Ausbildung fristgerecht beginnt, kann nach Übergangsvorschriften die Praktikantenausbildung fortsetzen. Neue Einreisen als „Technische Ausbildung“ sind danach nicht mehr vorgesehen; mit anerkanntem Ikusei-Plan kann eine Aufnahme als Ikusei-Ausländer möglich sein.
Offizielle Links
- ISA – System „Ausbildung und Erwerbstätigkeit“
- ISA – Fragen und Antworten (Ikusei)
- ISA – Überblick Ikusei (PDF, Fassung Dezember 2025)
- Gesundheits- und Arbeitsministerium – Überblick Praktikantenausbildung und Specified Skilled Worker (PDF)
- OTIT – Seiten zu Ikusei
Einzelheiten und Aktuelles bitte bei den Behörden prüfen. Zur Beratung: Kontakt.

