Japanの風景

Daueraufenthaltsvisum Beantragen Sie dieses Visum, wenn Sie sich schon seit längerer Zeit in Japan aufhalten und dauerhaft in Japan leben möchten.
Ihre Staatsangehörigkeit bleibt in Ihrem ursprünglichen Land und Sie können eine Erlaubnis für einen dauerhaften Aufenthalt in Japan erhalten.

Es gibt Vorteile wie z. B. keine Einschränkungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer (keine Verlängerung erforderlich), keine Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitsaktivitäten und Sie können in Japan leben, auch wenn Sie sich von Ihrem japanischen Ehepartner usw. scheiden lassen.

Daueraufenthaltsvisum Bedingungen für den Erhalt

Auch wenn Sie die Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsvisum erfüllen, können Sie nicht wissen, ob Sie auch bei Antragstellung ein Visum erhalten können, da dies im Einzelfall geprüft wird.
Wenn man jedoch die Voraussetzungen erfüllt, lohnt es sich meiner Meinung nach, sich zu bewerben, denn die Vorteile sind großartig.

  1. Benehmen Sie sich gut.
  2. Über ausreichende Vermögenswerte oder Fähigkeiten verfügen, um einen unabhängigen Lebensunterhalt zu verdienen.
  3. Es wird anerkannt, dass der ständige Wohnsitz der Person im Interesse Japans liegt.
    • Grundsätzlich muss der Antragsteller mindestens 10 Jahre lang in Japan gelebt haben. Allerdings muss sich der Antragsteller während dieses Zeitraums mindestens fünf Jahre lang mit einem Arbeits- oder Aufenthaltsstatus im Land aufgehalten haben.
    • Es wurde weder eine Geldstrafe noch eine Freiheitsstrafe verhängt. Erfüllung öffentlicher Pflichten wie z. B. Steuerpflichten
    • Einwanderungskontrolle und Einwanderungskontrolle bezüglich Ihres aktuellen Aufenthaltsstatus Anerkennung als Flüchtling-Methode Sie müssen sich für die in der beigefügten Tabelle 2 der Vollstreckungsbestimmungen festgelegte maximale Aufenthaltsdauer in Japan aufhalten.
    • Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit besteht kein Schadensrisiko.

Besondere Bestimmungen für die 10-jährige Aufenthaltsbedingung

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, wird die Bedingung gelockert, dass Sie keinen Antrag stellen können, es sei denn, Sie haben dort seit 10 Jahren gelebt.

  1. Im Falle eines Ehepartners eines japanischen Staatsangehörigen, eines ständigen Wohnsitzes oder einer Person mit ständigem Wohnsitz in Japan muss der Antragsteller seit mindestens drei Jahren rechtmäßig verheiratet sein und seinen Wohnsitz noch mindestens ein Jahr in Japan haben. Im Falle eines leiblichen Kindes usw. muss der Antragsteller mindestens ein Jahr oder länger in Japan gelebt haben.
  2. Muss seit 5 Jahren oder länger in Japan mit dem Aufenthaltsstatus „Langzeitaufenthaltsberechtigter“ gelebt haben.
  3. Im Falle einer als Flüchtling anerkannten Person muss die Person nach der Anerkennung mindestens fünf Jahre lang in Japan gelebt haben.
  4. Dem Antragsteller muss anerkannt werden, dass er einen Beitrag zu Japan in den Bereichen Diplomatie, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur usw. geleistet hat, und er muss mindestens 5 Jahre in Japan gelebt haben.

Aufenthaltsdauer

Unbestimmte Dauer