Wenn Sie Menschen beantragen, können Sie für Ausländer, die über einen längeren Zeitraum Japan besichtigen möchten, ein Visum für bis zu 1 Jahr erhalten.

Standards des Spezifischen Aktivitätsvisums für vermögende Menschen

Das spezielle Aktivitätsvisum für vermögende Personen muss aus einem visumfreien Land/einer visumfreien Region stammen und die folgenden Anforderungen erfüllen.

  1. Alter Eine Person, die 18 Jahre oder älter ist und über Einlagen und Ersparnisse von 30 Millionen Yen oder mehr verfügt, die in japanische Yen umgerechnet werden (gemeinsam von Ehemann und Ehefrau).
  2. Ein Ehegatte, der die unter 1 oben genannte Person begleitet (muss am selben Wohnort in Japan leben wie die unter 1 oben genannte Person und Aktivitäten wie Besichtigungen durchführen).
  • Kinder sind nicht erlaubt.
  • Wenn der Ehegatte die unter 1 oben genannte Person nicht begleitet und die Eheleute im Rahmen dieses Systems jeweils getrennt wohnen, muss der Antragsteller über Einlagen und Ersparnisse von mindestens 60 Millionen Yen in japanischer Währung verfügen (vom Ehepaar zusammengenommen). Bitte beachten Sie, dass die unter 2 oben aufgeführten Personen nicht unbedingt gleichzeitig mit den unter 1 aufgeführten Personen in das Land einreisen müssen, es ihnen jedoch nicht gestattet ist, vor den unter 1 aufgeführten Personen in das Land einzureisen.

Länder, die von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte befreit sind

Ein spezielles Langzeitvisum gilt für einen 6-monatigen Aufenthalt (Verlängerung um 6 Monate möglich). Wenn Ihr Aufenthalt jedoch weniger als 90 Tage dauert, müssen Sie kein Visum im Voraus beantragen, wenn Sie eine visumfreie Staatsangehörigkeit haben.

Die mit der Landeerlaubnis gewährte Aufenthaltsdauer beträgt in Indonesien, Thailand und Brunei „15 Tage“ und in anderen Ländern und Regionen „90 Tage“.

Hydra, Malaysia, Italien, Brunei, Estland, Südkorea, Österreich, Taiwan, Niederlande, Hongkong, Zypern, Macau, Griechenland, Kroatien, USA, San Marino, Kanada, Schweiz, Schweden, Argentinien, Spanien, Uruguay, Slowakei, El Salvador, Slowenien, Guatemala, Serbien, Costa Rica, Tschechische Republik, Suriname, Dänemark, Chile, Deutschland, Dominikanische Republik, Norwegen, Bahamas, Ungarn, Barbados, Finnland, Honduras, Frankreich, Mexiko, Bulgarien, Belgien, Australien, Polen, Neu Seeland, Portugal, Mazedonien, ehemaliges Jugoslawien, Israel, Malta, Türkei, Monaco, Lettland, Tunesien Litauen, Mauritius, Liechtenstein, Lesotho, Rumänien, Luxemburg, Britisch-Indonesien, Island, Singapur, Irland, Thailand, Anhang

Erforderliche Unterlagen

  1. AlterEine Person, die 18 Jahre oder älter ist und über Ersparnisse von 30 Millionen Yen oder mehr in japanischer Währung verfügt.
    1. Reisepass
    2. 1 Visumantragsformular (mit 1 Foto beigefügt)
    3. Berechtigungsnachweis (Anmerkung) Original und 1 Kopie
      (Wenn Sie eine Berechtigungsbescheinigung vorlegen, können die Schritte (4) bis (6) unten entfallen.)
    4. Aufenthaltsplan
    5. Dokumente, aus denen Einlagen und Ersparnisse von 30 Millionen Yen oder mehr in japanischer Währung hervorgehen, z. B. ein Sparbuch der letzten sechs Monate, und die Einzelheiten zum aktuellen Kontostand und zu den Ausgaben bestätigen können (können mit den Einlagen und Ersparnissen des Ehepartners kombiniert werden)
    6. Dokumente, die bestätigen, dass Sie über eine Krankenversicherung verfügen, z. B. eine Auslandsreise-Unfallversicherung für Tod, Verletzung und Krankheit (für den geplanten Aufenthaltszeitraum)
    7. (Bei einem Drittlandantrag) Dokumente, die bestätigen, dass Sie sich rechtmäßig in dem betreffenden Land aufhalten oder arbeiten und dass Sie sich dort für einen längeren Zeitraum aufhalten
  2. „Begleitender Ehegatte“ in 1 oben
    1. Reisepass
    2. 1 Visumantragsformular (mit 1 Foto beigefügt)
    3. Berechtigungsnachweis (Anmerkung) Original und 1 Kopie
      (Wenn Sie eine Berechtigungsbescheinigung vorlegen, können die Schritte (4) bis (6) unten entfallen.)
    4. Heiratsurkunde
    5. Aufenthaltsplan
    6. Dokumente, die bestätigen, dass Sie über eine Krankenversicherung verfügen, z. B. eine Auslandsreise-Unfallversicherung für Tod, Verletzung und Krankheit (für den geplanten Aufenthaltszeitraum)
    7. (Bei einem Drittlandantrag) Dokumente, die bestätigen, dass Sie sich rechtmäßig in dem betreffenden Land aufhalten oder arbeiten und dass Sie sich dort für einen längeren Zeitraum aufhalten
    8. (Wenn Sie ein Visum separat von der unter 1 genannten Person beantragen) Eine Kopie des „spezifischen Visums (langfristiger Aufenthalt)“ der unter 1 genannten Person.

*Bescheinigung über die Aufenthaltsberechtigung(Certificate of Eligibility) Was istZum Zeitpunkt der Landungsprüfung müssen ausländische Staatsangehörige sicherstellen, dass die Aktivitäten, die sie in Japan ausführen möchten, nicht falsch sind und die Bedingungen für die Landung erfüllen, wie z. B. Aktivitäten, die unter einen der Aufenthaltsstatus gemäß dem Einwanderungskontrollgesetz fallen (ausgenommen Kurzer). Aufenthalt). Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die im Voraus von jeder örtlichen Einwanderungsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums ausgestellt wird, um nachzuweisen, dass Sie ein Ausländer sind.(Die Berechtigungsbescheinigung für einen Langzeitaufenthalt ist Personen, die oben unter 1 oder 2 aufgeführt sind, können sich während ihres Aufenthalts in Japan unter „kurzer Aufenthalt“ usw. bewerben.)

Wenn Sie über eine Berechtigungsbescheinigung verfügen, Es wird einfacher sein, innerhalb der Standardbearbeitungsfrist (5 Werktage ab dem Tag nach Eingang des Antrags) bei der japanischen Botschaft oder dem japanischen Konsulat ein Visum zu erhalten.(Der Besitz einer Berechtigungsbescheinigung ist keine Garantie für die Erteilung eines Visums.)

Aufenthaltsdauer

6 Monate (bis zu 1 Jahr, wenn Sie vor Ablauf der 6-monatigen Aufenthaltsdauer bei der regionalen Einwanderungsbehörde die Erlaubnis zur Verlängerung Ihres Aufenthalts beantragen)