Ein Religionsvisum ist ein Visum, das für Personen erforderlich ist, die von ausländischen Religionsorganisationen nach Japan geschickt werden, um Missionsarbeit oder andere religiöse Aktivitäten durchzuführen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von ausländischen Religionsorganisationen entsandte Mönche, Bischöfe, Priester, Evangelisten, Pastoren, Mönche, Priester usw. religiöse Aktivitäten in Japan durchführen.

Kirche

Bedingungen für den Erhalt des religiöses Visum

religiöses Visum gilt für Fälle, in denen eine Religionsfamilie von einer ausländischen Religionsgruppe zur Durchführung von Missionsarbeiten usw. nach Japan entsandt wird und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt.

  1. Ausländische Religionsorganisationen müssen nicht unbedingt der Hauptsitz einer bestimmten Sekte sein. Auch wenn der Bewerber zu einer Religionsorganisation mit Sitz in Japan eingeladen wird, wenn der Bewerber derzeit einer Religionsorganisation im Ausland angehört und von dieser Organisation ein Entsendungsschreiben oder eine Empfehlung erhalten hat, wird die Person von einer ausländischen Religionsorganisation entsandt.
  2. Auch wenn Sie zusätzlich zur Missionsarbeit Sprachunterricht, medizinische Versorgung oder soziale Arbeit leisten, werden diese Aktivitäten im Rahmen missionarischer Aktivitäten auf der Grundlage der Anweisungen Ihrer Religionsorganisation durchgeführt und sind unbezahlt. Wenn sie durchgeführt werden, es wird als eine Aktivität unter Religion anerkannt. (Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, benötigen Sie eine Genehmigung.)
  3. Selbst wenn Aktivitäten zum Thema Religion durchgeführt werden, darf deren Inhalt nicht gegen innerstaatliche Gesetze verstoßen oder das Gemeinwohl beeinträchtigen.

Aufenthaltsdauer

5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 3 Monate