Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Japan müssen möglicherweise die örtliche Einwanderungsbehörde oder die Stadt, den Bezirk, die Stadt oder das Dorf über alle Änderungen informieren.

Wenn eine Benachrichtigung über Änderungen erforderlich ist

①Benachrichtigen Sie die örtliche Einwanderungsbehörde

  1. Bei einer Änderung des Namens, der Nationalität/Region, des Geburtsdatums oder des Geschlechts
  2. Wenn es zu einer Änderung Ihrer angeschlossenen Einrichtung kommt (in einigen Fällen müssen Sie uns möglicherweise nicht benachrichtigen, aber wenn Ihre angeschlossene Einrichtung auf Ihrem Aufenthaltsstatus basiert, z. B. als Ingenieur, Spezialist für Geisteswissenschaften, internationale Angelegenheiten oder Studium im Ausland). , wenden Sie sich bitte an die örtliche Einwanderungsbehörde. (Muss gemeldet werden)
  3. Wenn Sie Ehegatte eines japanischen Staatsangehörigen (Internationale Ehe), Ehegatte einer Person mit ständigem Wohnsitz usw. sind und einen unterhaltsberechtigten Status haben und Ihr Status als Ehegatte die Grundlage für Ihren Aufenthaltsstatus ist, können Sie sich scheiden lassen oder sich scheiden lassen Ehepartner. Muss im Trauerfall benachrichtigt werden

②Wenn eine Benachrichtigung der Gemeinde erforderlich ist

Wenn der Wohnort neu ist oder geändert wird oder wenn ein Ausländer, der mittel- bis langfristig ansässig ist, neu nach Japan einreist und sich für den Wohnort entschieden hat, muss die Stadt des Wohnorts innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt werden Es ist notwendig, die Gemeinde, die Stadt oder das Dorf zu benachrichtigen.