Wenn Sie ein Universitätsstudent sind, der in Japan einen Job finden möchte, aber keinen Job in Japan finden kann, und die Jobsuche in Japan fortsetzen möchten, müssen Sie ein Spezifisches Aktivitätsvisum beantragen.
Wenn Sie sich entschieden haben, einen Job zu finden, müssen Sie außerdem beim Visum für ein Auslandsstudium ein Visum beantragen, das zu dem Unternehmen und der Stelle passt, für die Sie arbeiten werden.

Wenn Sie vor dem Abschluss keinen Job finden

Das Spezifische Aktivitätsvisum zur Stellensuche kann beantragt werden, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

①Weitere Jobsuche für Universitätsstudenten

Ausländische Staatsangehörige mit einem Studentenvisum, die einen Abschluss an japanischen Universitäten (einschließlich Junior Colleges und Graduiertenschulen) oder Fachhochschulen haben und in Japan bleiben möchten, um die Jobsuche vor ihrem Abschluss fortzusetzen.

② Fortsetzung der Jobsuche für Berufsschüler

Ausländische Staatsangehörige, deren Aufenthaltsstatus „Student“ ist und die einen Berufsschulkurs in Japan mit dem Titel „Fachkraft“ abgeschlossen haben und die vor ihrem Abschluss in Japan bleiben möchten, um die Jobsuche fortzusetzen. Diejenigen, die als solche gelten im Zusammenhang mit Tätigkeiten stehen, die unter einen der Aufenthaltsstatus im Zusammenhang mit einer Beschäftigung fallen, wie z. B. Ingenieurwesen, Spezialist für Geisteswissenschaften, internationale Dienstleistungen usw., unter denen, die

Aufenthaltsdauer

Grundsätzlich sind es 6 Monate, wenn Sie aber innerhalb dieser Frist keine Anstellung finden, können Sie eine weitere Verlängerung um 6 Monate beantragen.

Internationale Studierende, die einen Job gefunden haben oder ein Unternehmen gründen

Internationaler Student, der einen Job gefunden hat

Ingenieur/Spezialist für Geisteswissenschaften/Internationales Geschäftsvisum、Beantragen Sie ein Visum, das zu Ihrem Beruf passt, z. B. ein geisteswissenschaftliches/internationales Visum, ein technisches Visum oder ein medizinisches Visum.

Diejenigen, die nach ihrem Abschluss ein Unternehmen in Japan gründen möchten

Wenn Sie planen, nach Ihrem Abschluss ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu leiten, müssen Sie ein Visum für Unternehmensführung beantragen. Darüber hinaus sind Vorbereitungen für Investitionen und Bürovorbereitungen erforderlich.