Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Japan

Aufenthaltsstatus bezeichnet eine Aufenthaltsgenehmigung für Japan, die für einen kurzen Aufenthalt von Ausländern in Japan erforderlich ist. Dies fällt unter die Kategorie der vorübergehenden Einreise zu Besichtigungszwecken, zum Besuch von Verwandten usw. Bei der Einreise nach Japan entscheidet die Einwanderungsbehörde (Einwanderungsinspektor), ob sie am japanischen Flughafen erlaubt oder nicht gestattet wird.

Insbesondere in den folgenden Fällen dürfen Sie sich mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage in Japan aufhalten.

  • Besuche von Bekannten, Freunden, Verwandten etc.
  • Bleiben Sie für Besichtigungen, Unterhaltung usw.
  • Aufenthalt zur Behandlung von Krankheiten
  • Bleiben Sie, um an Wettbewerben und Wettbewerben teilzunehmen
  • Aufenthalt für Werksbesichtigungen/Messeteilnahmen oder für Führungen/Besichtigungen
  • Bleiben Sie, um an Kursen, Konferenzen und Informationsveranstaltungen in Bildungseinrichtungen und Unternehmen teilzunehmen
  • Bleiben Sie für kurzfristige kommerzielle Aktivitäten wie Marktforschung und Geschäftsverhandlungen
  • Vorübergehender Aufenthalt für Hochschulaufnahmeprüfungen

*Bitte beachten Sie, dass es im Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt verboten ist, zu arbeiten. Daher ist es nicht möglich, dort zu bleiben und gleichzeitig eine Vergütung wie eine Teilzeitbeschäftigung zu erhalten. Darüber hinaus berechtigt Sie dieses Visum nicht zur Beantragung eines Visums.