Visa und Aufenthaltsstatus für Kurzaufenthalte in Japan

Kurzzeitaufenthalt (tanki taizai) ist der Aufenthaltsstatus für Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten – etwa zu Tourismus, Verwandtenbesuch, Geschäftsreisen oder ähnlichen Zwecken. Ob die Einreise bewilligt oder abgelehnt wird, entscheidet die Einreisebehörde bei der Grenzkontrolle (Immigration) am Flughafen bzw. Seehafen.

In typischen Fällen ist ein Aufenthalt von mindestens 15 und höchstens 90 Tagen vorgesehen, sofern die Einreise zugelassen wird. Beispiele:

  • Besuch von Bekannten, Freunden oder Verwandten
  • Tourismus, Erholung, Freizeit
  • medizinische Behandlung
  • Teilnahme an Wettkämpfen oder Wettbewerben
  • Werksbesuche, Messebesuche, Betriebs- oder Studienbesichtigungen
  • Teilnahme an Schulungen, Tagungen oder Informationsveranstaltungen von Bildungseinrichtungen oder Unternehmen
  • kurzfristige Geschäftstätigkeit wie Marktforschung oder Verhandlungen
  • vorübergehender Aufenthalt zur Hochschulaufnahmeprüfung

※ Beim Kurzzeitaufenthalt ist Erwerbstätigkeit untersagt; eine bezahlte Nebenbeschäftigung ist nicht zulässig. Eine Genehmigung für sonstige Tätigkeiten außerhalb des Status (shikakugai katsudō kyoka) kommt in der Regel nicht infrage.

Für Tourismus, Besuch von Verwandten oder Bekannten, Geschäftstermine, Tagungen, Besichtigungen u. Ä. Die zulässige Dauer beträgt in der Regel 15, 30 oder 90 Tage. Staatsangehörige visumsfreier Länder können in manchen Fällen ohne Visum einreisen. Keine Erwerbstätigkeit.

Für Behandlung, Gesundheitschecks, Kur usw. in Japan – Patienten und Begleitpersonen (Kategorie „besondere Tätigkeit“). Dauer z. B. bis zu 90 Tage, 6 Monate oder 1 Jahr; oft Koordination über eine Garantiestelle (medizinischer Koordinator).

Für Absolventen japanischer Universitäten oder Fachschulen, die nach dem Abschluss weiter in Japan eine Arbeitsstelle suchen (besondere Tätigkeit). In der Regel 6 Monate, mit Verlängerung oft weitere 6 Monate. Nach Arbeitsplatzbefestigung ist ein Wechsel z. B. zu Technik / Geisteswissenschaften / internationale Dienste erforderlich.