Spezielle Wiedereinreisegenehmigung
Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltsstatus in Japan aufhalten und über einen gültigen Reisepass und eine gültige Aufenthaltskarte verfügen und innerhalb eines Jahres nach ihrer Ausreise aus Japan wieder nach Japan einreisen möchten, müssen eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Wenn Sie Japan ohne verlassen Wenn Sie eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung benötigen, kreuzen Sie am Flughafen das Kästchen auf Ihrem Wiedereinreise-/Ausreisedokument (Reentry-ED-Karte) an, um die Ausreise mit einer speziellen Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen. Legen Sie Ihrem Einwanderungsbeamten am Flughafen Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltskarte und Ihre überprüfte Wiedereinreise-ED-Karte vor. Es gibt keine Anmeldegebühr.
Für einmalige, kurzfristige Aufenthalte wie Auslandsreisen eignet sich die Sonderwiedereinreise.
Bitte beachten Sie, dass, wenn Ihr Aufenthaltsstatus innerhalb eines Jahres abläuft, Ihr Aufenthaltsstatus am Ablaufdatum erlischt und Sie nicht mehr in das Land einreisen können, es sei denn, Sie reisen bis zu diesem Datum erneut ein. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der besonderen Wiedereinreisefrist im Ausland nicht möglich.
Besondere Daueraufenthaltsberechtigte, die über einen gültigen Reisepass und eine besondere Daueraufenthaltsbescheinigung verfügen, haben ebenfalls Anspruch auf eine besondere Wiedereinreisegenehmigung. Die besondere Wiedereinreisegenehmigung des besonderen Daueraufenthaltsberechtigten ist ab dem Ausreisedatum zwei Jahre lang gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer einer speziellen Wiedereinreisegenehmigung im Ausland nicht verlängert werden kann. Wenn Sie innerhalb der Frist nicht wieder nach Japan einreisen können, verlieren Sie Ihren Aufenthaltsstatus. Wenn also die Möglichkeit besteht, dass Sie länger als ein Jahr bleiben, ist es sicherer, eine reguläre Wiedereinreisegenehmigung zu erhalten. Darüber hinaus können diejenigen, die Japan häufig verlassen, innerhalb der festgelegten Frist so oft ein- und ausreisen, wie sie möchten, obwohl dies 6.000 Yen kostet und den Aufwand erspart, die Formalitäten bei der Einwanderungsbehörde erledigen zu müssen. Möglicherweise ist dies einfacher Beantragen Sie eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung, und Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie vergessen, eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen.
Darüber hinaus haben Personen, die unter die folgenden Situationen fallen, keinen Anspruch auf eine spezielle Wiedereinreisegenehmigung und müssen eine reguläre Wiedereinreisegenehmigung einholen.
- Personen, die sich einem Verfahren zur Aufhebung ihres Aufenthaltsstatus unterziehen
- Reservierungspflichtige Personen zur Abreisebestätigung
- Personen, denen ein Haftbefehl erteilt wurde
- Anerkennung als Flüchtling Personen mit Wohnsitz im Aufenthaltsstatus „Ausgewiesene Tätigkeiten“, für die sie sich bewerben
- Eine Person, bei der laut Aussage des Justizministers das Risiko besteht, sich an Handlungen zu beteiligen, die den Interessen Japans oder der öffentlichen Sicherheit schaden, oder aus anderen Gründen, die ausreichen, um die Notwendigkeit einer Wiedereinreisegenehmigung für eine faire Verwaltung der Einwanderung zu rechtfertigen.