Personen, die die japanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, beantragen die Einbürgerung.
Um die Einbürgerung zu beantragen, müssen die im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein, und es liegt im Ermessen des Justizministers, ob dem Antrag stattgegeben wird.
EinbürgerungBedingungen von
Einbürgerung Es gibt sechs Voraussetzungen für die Bewerbung。
① Seit 5 Jahren oder länger weiterhin eine Adresse in Japan haben
Eine Adresse in Japan zu haben bedeutet, dass Sie Japan zu Ihrer Heimatbasis machen müssen.
Grundsätzlich muss der fünfjährige Aufenthalt zusammenhängend sein.
Wenn Sie jedoch eine der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie von der 5-jährigen Aufenthaltsdauer befreit werden.
- Ein Kind eines ehemaligen japanischen Staatsbürgers, der seit mindestens drei Jahren weiterhin eine Adresse oder einen Wohnsitz in Japan hat.
- Eine Person, die in Japan geboren wurde und seit mindestens drei Jahren eine Adresse oder einen Wohnsitz in Japan hat oder deren Vater oder Mutter (mit Ausnahme von Adoptiveltern) in Japan geboren wurde (und derzeit einen Wohnsitz in Japan hat).
- Eine Person, die seit 10 Jahren oder länger in Japan lebt (und derzeit eine Adresse in Japan hat).
- Ein Ausländer, der der Ehegatte eines japanischen Staatsbürgers ist und seit mindestens drei Jahren einen Wohnsitz oder Wohnsitz in Japan hat und derzeit einen Wohnsitz in Japan hat.
- Ein Ausländer, der der Ehegatte eines japanischen Staatsbürgers ist und seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Japan hat und seit dem Datum der Heirat drei Jahre vergangen sind.
- Personen, die ihre japanische Staatsangehörigkeit verloren haben (ausgenommen diejenigen, die ihre japanische Staatsangehörigkeit nach ihrem Umzug nach Japan verloren haben) und eine Adresse in Japan haben.
- Eine Person, die in Japan geboren wurde und seit ihrer Geburt keine Staatsangehörigkeit mehr besitzt und seither mindestens drei Jahre lang ihren Wohnsitz in Japan hat.
- Ein Ausländer, der einen besonderen Beitrag für Japan geleistet hat.
② Muss mindestens 20 Jahre alt sein und die Fähigkeit haben, nach dem Recht des Heimatlandes zu handeln.
Bewerber um eine Einbürgerung müssen mindestens 20 Jahre alt und nach den Gesetzen ihres Heimatlandes geschäftsfähig sein.
Mit anderen Worten: Es wird davon ausgegangen, dass die Person sowohl in Japan als auch in ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit die Volljährigkeit erreicht haben muss.
③Benehmen Sie sich gut.
Solange Sie keine kriminelle oder kriminelle Vorgeschichte haben und noch nie in Schwierigkeiten waren, sollte es Ihnen gut gehen.
Allerdings ist bei Verkehrsverstößen oder der Missachtung steuerlicher Pflichten Vorsicht geboten.
④In der Lage sein, seinen Lebensunterhalt mit dem Vermögen oder den Fähigkeiten von sich selbst oder einem Ehepartner oder einem anderen Verwandten, mit dem man zusammenlebt, zu bestreiten.
Einbürgerungsbewerber müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst oder durch ihren Ehegatten oder andere Familienangehörige, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten, zu bestreiten. Das bedeutet, dass Sie auch dann über die finanzielle Stärke verfügen können, um Ihre Familie zu ernähren, wenn Sie nicht über das nötige Einkommen oder Vermögen verfügen.
Bewerber, die die Bedingungen 6 bis 7 von ① erfüllen, sind von der Bedingung ④ befreit.
⑤Hat keine Staatsangehörigkeit oder sollte diese durch den Erwerb der japanischen Staatsangehörigkeit verlieren
Bewerber um eine Einbürgerung müssen staatenlos sein oder ihre bisherige Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der japanischen Staatsangehörigkeit verlieren.
⑥Nach dem Datum der Inkraftsetzung der japanischen Verfassung hat die Person keine politische Partei oder andere Organisation gegründet oder ist ihr beigetreten, die die gewaltsame Zerstörung der japanischen Verfassung oder der auf dieser Grundlage errichteten Regierung plant oder befürwortet.
Einbürgerungsbewerber dürfen nicht politisch gewalttätig sein.
Über japanische Fähigkeiten
Obwohl es keine spezifischen Standards gibt, wird gesagt, dass Japanischkenntnisse ab der zweiten oder dritten Klasse der Grundschule (im Alter von 8 bis 9 Jahren) erforderlich sind.
Verfahren bis zur Erteilung der Einbürgerungsgenehmigung
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1.Von der WebsiteAnfrage
+81 90-3676-8204(Öffnungszeiten täglich 09:00~21:00)
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2.Antwort der verantwortlichen Person
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3.Erstgespräch (Erstberatung kostenfrei)
Bitte teilen Sie uns Ihr passendes Datum und Ihre passende Uhrzeit mit.
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4.Erstellen Sie ein Angebot
Im Gespräch besprechen wir die Details und erstellen einen Arbeitsablauf und ein Angebot.
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5.Anwendung
Wir werden Sie bitten, das von uns bereitgestellte Angebot zu überprüfen und unseren zukünftigen Zeitplan zu erläutern.
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6.Zahlung der Anzahlung
Bei Start werden 50 % der Gebühr erhoben.
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7.Interview zwischen dem Antragsteller und dem Vertreter des Rechtsbüros
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8.Sammlung und Aufbereitung der eingereichten Unterlagen
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9.Einreichung der Unterlagen und Beginn der Prüfung
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10.Befragung des Antragstellers durch den zuständigen Beamten
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11.Prüfung und Entscheidung über Erlaubnis/Ablehnung
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12.Genehmigungs-/Ablehnungsmitteilung des Legal Affairs Bureau