Anders als in den Vereinigten Staaten bedeutet in Japan die bloße Geburt in einem Land nicht, dass man die Staatsangehörigkeit dieses Landes erwerben kann.
Wenn einer der Elternteile Japaner ist, können Sie die japanische Staatsangehörigkeit erwerben. Wenn jedoch beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, muss das Kind ebenfalls ein Visum beantragen.
ein Kind wurde geboren Fall Visum
Wenn beide Elternteile Ausländer sind, erwerben sie nicht die japanische Staatsangehörigkeit und müssen für ihr Kind ein Visum beantragen. Die Eingriffe müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt abgeschlossen sein. Wenn Sie Japan jedoch innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt Ihres Kindes verlassen, können Sie problemlos und ohne Formalitäten in Japan bleiben.
Wenn Sie innerhalb von 60 Tagen kein Visum erhalten, gilt dies als Aufenthaltsüberschreitung und Ihr Kind wird abgeschoben.ein Kind wurde geboren Bitte starten Sie den Vorgang sofort.
Prozess nach der Geburt eines Kindes
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1.ein Kind wird geboren
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2.Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt eine Geburtsanzeige bei der Behörde ein
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3.Führen Sie notwendige Verfahren wie die Geburtsregistrierung bei der Botschaft der Nationalität des Kindes durch.
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4.Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt)
Aufenthaltsdauer
Hängt von dem Visum ab, das Sie erhalten