Das Arbeitsvisum für Rechts- und Buchhaltungstätigkeiten ist ein Aufenthaltsstatus für Personen mit Qualifikationen wie Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die einer Tätigkeit nachgehen möchten.
Dies gilt neben ausländischen Anwälten und zertifizierten Wirtschaftsprüfern auch für Personen, die mit japanischen Qualifikationen arbeiten, wie etwa Anwälte, zertifizierte Wirtschaftsprüfer, Gerichtsschreiber, Steuerberater und Verwaltungsschreiber.
Berechtigung zum Erhalt des Arbeitsvisums für Rechts- und Buchhaltungsarbeiten
Um ein Visum zu erhalten, benötigen Sie ein Dokument, das beweist, dass Sie über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:
- Rechtsanwalt
- Justizschreiber
- Verwaltungsschreiber
- Zertifizierter Buchhalter
- Steuerberater
- Land- und Hausvermesser
- Arbeitsberater für Sozialversicherungen
- Patentanwalt
- Schiffsagent
- Registrierter ausländischer Anwalt
- Ausländisch zertifizierter Wirtschaftsprüfer
Aufenthaltsdauer
5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 3 Monate
Erforderliche Dokumente
- Antrag auf Berechtigungsbescheinigung oder Antrag auf Erlaubnis zur Änderung des Aufenthaltsstatus
- Foto (4 cm hoch x 3 cm breit).
- Antwortumschlag (Umschlag in Standardgröße, auf dem die Adresse deutlich geschrieben ist und auf dem Briefmarken im Wert von 392 Yen (für einfache Einschreiben) angebracht sind)
- Bestätigen Sie, dass Sie als Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber, Verwaltungsschreiber, zertifizierter Wirtschaftsprüfer, Steuerbuchhalter, Land- und Hausvermesser, registrierter Anwalt für ausländisches Recht, ausländischer zertifizierter Wirtschaftsprüfer, Arbeitsberater für Sozialversicherungen, Patentanwalt und Seehandelsvertreter qualifiziert sind . Dokumente (Kopien von Lizenzen, Zertifikaten usw.)