Visum für So erhalten Sie Unternehmensführung
Visum für So erhalten Sie UnternehmensführungBefinden Sie sich derzeit im Ausland oder in Japan? Haben Sie ein japanisches Bankkonto?Es variiert je nach usw.
Wenn sich ein Ausländer, der derzeit in Japan lebt, bewirbt
Wenn Sie sich bereits mit einem anderen Aufenthaltsstatus in Japan aufhalten,Visum für Unternehmensführung Wir werden die Erlaubnis zur Änderung des Aufenthaltsstatus beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Japan, ohne an Aktivitäten teilzunehmen, die gemäß Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus zulässig sind, bedeuten kann, dass Sie keine Aktivitäten gemäß Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ausüben.
Selbstverständlich ist die Beantragung eines Aufenthaltsstatus keine Garantie dafür, dass Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Unser Büro unterstützt Sie auch bei der Erstellung von Geschäftsplänen und Begründungen, Satzungen und der Gründung von Kapitalgesellschaften. Wenden Sie sich daher gerne an Anfrage.
Wenn sich ein Ausländer bewirbt, der derzeit im Ausland lebt
Wenn Sie ein Ausländer sind, der derzeit im Ausland lebt und einen Antrag stellt, hängt es davon ab, ob Sie ein Konto bei einer japanischen Bank haben oder nicht.
Wenn der Antrag auf Berechtigungsbescheinigung des Visum für Unternehmensführung im Namen einer anderen Person als des Auftraggebers beantragt werden soll, kann die folgende Person im Namen der Person einen Antrag stellen:
- Ein Mitarbeiter eines Geschäftsbüros in Japan, das die Person leitet oder in der Geschäftsführung tätig ist
- Im Falle der Errichtung eines neuen Büros in Japan für ein Unternehmen, das der Auftraggeber leitet oder mit der Geschäftsführung beauftragt ist, ist die mit der Errichtung des Büros in Japan betraute Person (im Falle einer Kapitalgesellschaft der Arbeitnehmer)
Wenn Sie einen Aufenthaltsstatus beantragen und keinen Vertreter in Japan haben, muss der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung in Japan ansässig sein.
Wenn Sie unser Büro anfordern, müssen Sie uns mit der Einrichtung des Büros beauftragen.
Wenn Sie ein Konto bei einer japanischen Bank haben
Wenn ein Ausländer alleine eine Kapitalgesellschaft gründet und ein Konto bei einer Bank in Japan hat, war es nicht möglich, die Niederlassung ohne eine Adresse in Japan zu registrieren. Jetzt ist es jedoch möglich, die Gründung einer Kapitalgesellschaft auch ohne eine Adresse in Japan zu registrieren. Es ist jetzt möglich.
Wenn Sie es an unser Büro delegieren, übernehmen wir als Agentur die Abwicklung für Sie. Wir senden Ihnen das Zertifikat nach Hause ins Ausland.Bringen Sie es zu einer japanischen Botschaft oder einem japanischen Konsulat im Ausland.Visum für Unternehmensführung Bitte durchlaufen Sie die Ausstellungsverfahren und reisen Sie mit dem mit dem Visum ausgestellten Reisepass nach Japan ein.. Wenn es keinen Partner wie einen Angestellten oder Miteigentümer gibt, der als Ihr Vertreter fungieren kann, ist Der Antragsteller selbst Sie müssen sich in Japan aufhalten. Nach der Bewerbung kehren Sie bitte in Ihr Heimatland zurück. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Sie die Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltsstatus in Ihrem Heimatland abschließen und nach Japan einreisen.
Wenn Sie kein Konto bei einer japanischen Bank haben
Wenn Sie kein Bankkonto in Japan haben, hängt es davon ab, ob Sie einen Mitarbeiter (Partner) in Japan haben oder nicht.
① Wenn Sie einen Mitarbeiter (Partner) in Japan haben
Mitarbeiter in JapanWenn es einen Partner gibt, lassen Sie ihn oder sie zum Direktor des neu gegründeten Unternehmens werden und gründen Sie die Gesellschaft unter Verwendung des Bankkontos des Partners.
そAntrag auf Berechtigungsbescheinigung des Visum für Unternehmensführung für ein Jahr nach der Eintragung der Gründung.
Sobald das Zertifikat ausgestellt ist, wird es Ihnen per Post ins Ausland geschickt. Sie müssen die Visaverfahren bei der japanischen Botschaft oder dem japanischen Konsulat abschließen, bevor Sie nach Japan einreisen.
②Wenn es in Japan keinen Mitarbeiter (Partner) gibt, ist die Aufenthaltsdauer die erste Antrag auf Visum für Unternehmensführung für 4 Monate
Wenn Sie kein Bankkonto in Japan haben, ein im Ausland lebender Ausländer sind und keinen Partner in Japan haben.Wenn Sie das Visum für Unternehmensführung in beantragen möchten, beantragt die Aufenthaltsdauer zunächst das Visum für Unternehmensführung für 4 Monate.
Die Aufenthaltsdauer beträgt 4 MonateEs ist nicht erforderlich, eine Kapitalgesellschaft zu registrieren; Sie können sie erhalten, indem Sie eine Satzung erstellen, einen Geschäftsplan und eine Begründung einreichen.
Sobald die Berechtigungsbescheinigung ausgestellt wurde, senden wir sie an Ihre Adresse im Ausland. Bringen Sie sie daher bitte zu Ihrer japanischen Botschaft oder Ihrem japanischen Konsulat.4Sie kommen mit einem Reisepass nach Japan, der für einen Monat Visum für Unternehmensführung ausgestellt ist.Es ist nicht erforderlich, eine Kapitalgesellschaft zu registrieren; Sie können sie erhalten, indem Sie eine Satzung erstellen, einen Geschäftsplan und eine Begründung einreichen.
Sobald die Berechtigungsbescheinigung ausgestellt ist, wird sie an Ihre Adresse im Ausland gesendet. Bringen Sie sie daher bitte zur japanischen Botschaft oder zum japanischen Konsulat und reisen Sie mit dem Reisepass nach Japan ein, der mit dem 4-Monats-Visum für Unternehmensführung ausgestellt wurde. Bitte tun Sie dies.
Wenn Sie mit einem 4-monatigen Business-Management-Visum nach Japan kommen, erhalten Sie eine Aufenthaltskarte und können Ihre Adresse in Japan registrieren.
Durch die Registrierung Ihrer Adresse können Sie den in Japan ausgestellten Personalausweis als Aufenthaltskarte einreichen, der von der Bank bei der Kontoeröffnung benötigt wird, und erhalten die Unterlagen zur Kontoeröffnung von der Bank an die auf Ihrer Aufenthaltskarte angegebene Adresse.
Sobald Sie ein Konto bei einer japanischen Bank eröffnet haben, überweisen Sie das Startkapital auf das Konto und fahren mit dem Gründungsverfahren fort. Sobald die Gesellschaft gegründet ist, beantragen Sie beim Visum für Unternehmensführung in Aufenthaltsdauer eine einjährige Verlängerung Ihres Aufenthaltsstatus.