medizinisches Visum Dieses Visum gilt für Tätigkeiten im Zusammenhang mit medizinischer Arbeit, die von Personen durchgeführt werden sollen, die über die medizinbezogenen Qualifikationen Japans verfügen, wie z. B. Ärzte und Zahnärzte.
Berechtigung zum Erhalt eines medizinischen Visums
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie über eine der folgenden Qualifikationen verfügen
- Doktor
- Zahnarzt
- Apotheker
- Krankenschwester im öffentlichen Gesundheitswesen
- Hebamme
- Krankenschwester
- Assoziierte Krankenschwester
- Patentanwalt
- Zahnhygienikerin
- Radiologietechniker
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Orthetiker
- Klinischer Ingenieur
- Prothetiker/Orthetiker
Aufenthaltsdauer
5 Jahre・3 Jahre・1 Jahr・3 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Reisepasses
- Antrag auf Berechtigungsbescheinigung
- Fotos
- Arbeitsvertrag, Stellenausschreibung usw.
- Antwortumschlag (430-Yen-Briefmarke)
- Kopie des Qualifikationszertifikats
- Lebenslauf
- Weitere erforderliche Dokumente