Visum für einen langfristigen Aufenthaltist ein Visum, das einer Person erteilt wird, der vom Justizminister unter Berücksichtigung der Gründe eine Aufenthaltserlaubnis für eine bestimmte Aufenthaltsdauer von höchstens 5 Jahren erteilt wird.

Konkret gelten japanische Amerikaner der dritten Generation, umgesiedelte Flüchtlinge aus Drittstaaten, in China verbleibende japanische Staatsangehörige und Ausländer, die ihren Ehepartner aus Japan verloren oder sich von ihnen scheiden ließen, oder Personen mit besonderem ständigen Wohnsitz.

Visum für einen langfristigen Aufenthalt Bedingungen für den Erhalt

Es gelten die folgenden Bedingungen, für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Anfrage.

  1. Japanischer Amerikaner der 3. Generation
  2. Ehegatte eines Langzeitbewohners
  3. Biologisches Kind einer als japanisches Kind geborenen Person
  4. Das leibliche Kind einer Person, die als Kind eines japanischen Staatsbürgers geboren wurde und als japanischer Staatsbürger einst einen Wohnsitz in Japan hatte.
  5. Ein minderjähriges, unverheiratetes leibliches Kind, das mit der Unterstützung eines Langzeitbewohners lebt und dessen Aufenthaltsdauer mindestens ein Jahr beträgt
  6. Ehegatte eines japanischen Staatsangehörigen, Daueraufenthaltsberechtigten, Sonderaufenthaltsberechtigten oder Langzeitaufenthaltsberechtigten (seit mehr als einem Jahr), der den Aufenthaltsstatus „Ehepartner eines japanischen Staatsangehörigen (Internationale Ehe)“ oder „Ehepartner eines Daueraufenthaltsberechtigten usw.“ hat. Minderjährige und unverheiratete leibliche Kinder dieser mitlebenden Personen
  7. Adoptierte Kinder unter 6 Jahren von japanischen Staatsangehörigen, Personen mit ständigem Wohnsitz, Langzeitbewohnern mit einer festgelegten Aufenthaltsdauer von einem Jahr oder mehr und solchen, die mit der Unterstützung besonderer Personen mit ständigem Wohnsitz leben.
  8. In China zurückgelassene Japaner und ihre Familien usw.

Aufenthaltsdauer

5 Jahre, 3 Jahre, 1 Jahr, 6 Monate oder ein vom Justizminister individuell festgelegter Zeitraum (höchstens 5 Jahre)