Das japanische Justizministerium und die Immigration Services Agency of Japan veröffentlichen Leitlinien zur Genehmigung des unbefristeten Aufenthalts. Die Erläuterungen im Frage-und-Antwort-Format helfen Antragstellern, die wichtigsten Prüfungspunkte vor einer Antragstellung besser einzuordnen.

Die Leitlinien behandeln insbesondere die drei Grundvoraussetzungen: gutes Verhalten, ausreichender Lebensunterhalt sowie die Vereinbarkeit der Erteilung mit den Interessen Japans. Außerdem werden Ausnahmen zur erforderlichen Aufenthaltsdauer und typische Nachweise beschrieben.

Wer einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt vorbereitet, sollte die aktuelle amtliche Fassung prüfen und Unterlagen sorgfältig auf Konsistenz, Steuer- und Sozialversicherungsnachweise sowie die bisherige Aufenthaltsgeschichte abstimmen.

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